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Unberechtigte Fahrer und die Kfz-Versicherung

Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung muss im Regelfall ein bestimmter Fahrerkreis festgelegt werden. Dieser wirkt sich auf das Schadenrisiko und damit auf die zu zahlende Prämie aus. Fährt jemand außerhalb dieses Personenkreises das Fahrzeug, gefährdet dies den Versicherungsschutz nicht (ausgenommen sind wie immer vorsätzliche Verstöße). Es muss aber unbedingt festgestellt werden, ob diese Person als berechtigter oder als unberechtigter Fahrer gilt. Ein Auszug aus den Bedingungen liefert die Definition: „ Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht.“ Im Sinne der Versicherungsbedingungen wird sie also in den meisten Fällen als berechtigt eingestuft werden. Schauen wir uns ein paar Schadenfälle an. Die Haftpflicht entschädigt den Geschädigten immer. (Wir gehen im Weiteren von „normalen“ Schäden aus und klammern daher Ausschlüsse mal aus.) Sie ist eine Pflich...

„Je eher, desto besser“– Das gilt auch bei der Kinderabsicherung und dem Thema BU

Kinder sind unsere Zukunft und zweifellos das Wichtigste in unserem Leben. Um bereits die ersten wichtigen Weichen für die Zukunft des Kindes zu stellen, gibt es selbstverständlich spezielle Kinderabsicherungsprodukte, die von Sparplänen, über Unfall- und Krankenzusatzversicherungen bis hin zu individuell kombinierbaren Bausteinen reichen. In Hinblick auf die BU-Optionen sind uns dabei zwei besonders positiv aufgefallen. Tip-Top Tabaluga Warum eine BU schon in jungen Jahren Sinn macht, sollte hinlänglich bekannt sein. Großer Vorteil der Anwartschaft ist natürlich, dass der Gesundheitszustand „eingefroren“ wird. Und da man meist in jungen Jahren seltener Vorerkrankungen hat, fällt das Bestehen der Gesundheitsprüfung entsprechend deutlich leichter. Bei der Tip-Top Tabaluga (Universa) erfolgt die Gesundheitsprüfung mit der U2. Die BU-Option kann bereits ab Geburt eingeschlossen werden und zwischen dem 15. und 30. Lebensjahr gezogen werden, was ein relativ langer Zeitraum ist und...

Der Jäger und sein Hund - Haftpflicht erforderlich?

 Reitet der Jäger aus Kurpfalz noch durch den grünen Wald und schießt das Wild daher, gleich wie es ihm gefällt? Das alte Volkslied zeichnet doch ein recht simples Bild vom Wesen und vom Wirken eines Jägers. Seit 1794 hat sich doch einiges geändert – nicht nur, dass Pferde keine große Rolle mehr spielen dürften. Die Aufgaben eines Jägers sind heute wesentlich vielseitiger. Eine davon liegt natürlich in der Regulierung des Wildbestandes. Noch fehlt es in den meisten Regionen des Landes an großen Raubtieren, die den Bestand an Rehen und Wildschweinen dezimieren. Abschussquoten sorgen dafür, dass der Bestand im Gleichgewicht bleibt. Bei einem zu hohen Wildbestand findet die Futtersuche zu oft auf landwirtschaftlichen Flächen statt und verursacht dort Schäden. Auch der Wandel des Waldes von der Monokultur zurück zum Mischwald, der den klimatischen Änderungen gewachsen ist, kann durch übermäßigen Wildfraß gefährdet werden. Jäger leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkei...

Dem zeig ichs!

Immer wieder kommt es im Straßenverkehr zu vorsätzlich verursachten Unfällen – oft sind es Stresssituationen wie lange Stop-and-go-Phasen, lange Stehzeiten im Stau oder die Überreaktion auf das Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers, die einem Fahrer kurz die Sicherung herausfliegen lassen.   „Dem zeig ichs!“ , Kampfschrei, Fuß aufs Gas.... und dann ist es schon passiert.  Es genügt der berühmte eine schlechte Tag. Wer den Film Falling Down kennt, weiß, was wir meinen. Die Haftpflicht zahlt nicht! Nun sorgt die Pflicht zur Kfz-Haftpflicht für ein grundsätzlich auch angebrachtes Gefühl von Sicherheit, dass man für den erlittenen Schaden zumindest finanzielle Entschädigung erhält. In dem geschilderten Fall wird diese Erwartungshaltung nun aber erst einmal bitter enttäuscht werden, da die Haftpflicht des Unfallverursachers nicht zahlen wird. Vorsatz zählt zu den Ausschlüssen, weshalb die Ablehnung fachlich auch korrekt ist. Muss man sich nun an den Schädiger direkt halten un...

Vermieter-Albtraum

Fehlende Mietzahlungen, ausstehende Reparaturen oder Unstimmigkeiten bei der Nebenkostenabrechnung. Das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter bietet viel Konfliktpotenzial. Wenn Streitigkeiten auf dem juristischen Wege ausgetragen werden, kann dies schnell zu einem finanziell unkalkulierbaren Risiko für Mieter und Vermieter werden. In unserem Fall des Monats Oktober vermieten Julia und Thomas I. seit einigen Jahren ihr Reihenhaus. Als das Ehepaar H. einzieht, kommt es nach zwei Jahren zu Problemen. Die H.s behaupten, in dem Haus hätte sich Schimmel an den Wänden gebildet und die Luft im Haus hätte eine zu hohe Schadstoffbelastung. Sie stellen eine Klage auf Rückzahlung der Miete in Höhe von 10.000,- €. Ein Rechtsstreit beginnt. Wie entscheidet das Gericht?  Julia und Thomas I. kauften vor ein paar Jahren ein kleines Reihenhaus am Stadtrand und vermieten dieses anschließend. Zuerst wohnte eine Familie in dem Haus und es gab nie Probleme. Als die Familie auszog, vermieteten Julia ...

Reiseschutzbrief – Corona von TravelSecure®

Ergänzen Sie Ihren Reiserücktritts- und Reiseabbruchschutz und sehen Sie optimal abgesichert der schönsten Zeit im Jahr entgegen! Seit 2020 steht das Reisen im Schatten der Corona-Pandemie. Vielleicht mussten auch Sie wegen Corona Ihre Urlaubspläne über den Haufen werfen. Und auch jetzt – über ein Jahr nach Ausbruch der Pandemie – ist da die Angst, wegen Corona auf den Kosten der gebuchten Reise sitzen zu bleiben. Sei es wegen des Verdachts einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder gar mit einer Infektion selbst. Diese finanziellen Sorgen können Sie nun mit unserem Reiseschutzbrief - Corona getrost über Bord werfen. Der Reiseschutzbrief – Corona ist eine Zusatzabsicherung für Ihre Reise und ergänzt die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung optimal. Damit sind Sie abgesichert bei: Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus oder bei Infektion mit dem Coronavirus, wenn Sie sich deshalb in häusliche Quarantäne begeben müssen Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus oder...

Probleme in der BAG (Berufsausübungsgemeinschaftspraxis (früher: Gemeinschaftspraxis)

Die Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaftspraxis (früher: Gemeinschaftspraxis) bietet Ärzten viele Vorteile. Die Partner einer BAG müssen die Kosten ihrer Praxis nicht alleine tragen, haben weniger Organisations- und Verwaltungsaufwand und können weiterhin ihre Arbeitszeit frei einteilen. Doch können auch Konflikte in Bezug auf die Honorarverteilung, Zielsetzungen oder Mitarbeiterführung auftreten. Beispiel: Die beiden Neurologen Dr. Paul H. und Dr. Sabrina F. gründen eine BAG als GbR mit Gesellschaftsvertrag. Nach einigen Jahren der erfolgreichen Zusammenarbeit kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung. Dr. Sabrina F. behauptet, dass ihr über die letzten Jahre 1,2 Mio. € an Gewinnbeteiligung vorenthalten wurden. Hat Dr. Sabrina F. mit dieser Behauptung Recht? Dr. Paul H. führt erfolgreich eine Einzelpraxis für Neurologie. Da er langsam etwas kürzertreten möchte, nimmt er die Neurologin Dr. Sabrina F. in die Praxis mit auf. Da sich Dr. Sabrina F. als kompetent und zuverläss...