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Es werden Posts vom April, 2020 angezeigt.

Schadenprävention für Gewerbekunden

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der unkomplizierteste Schaden ist der, der gar nicht erst passiert. Die Zwangspause in vielen Betrieben kann Schäden begünstigen, da die regelmäßige Frequentierung durch Mitarbeiter fehlt. Der Verdacht liegt auch nahe, dass man momentan genug um die Ohren hat, als sich um mögliche Schäden oder die Gefährung des Versicherungsschutzes Gedanken zu machen. Daher haben wir Ihnen einen Ratgeber zur Schadenprävention zusammengestellt:

Das falsche Modell ...

Nach einem anstrengenden Tag mit regem Betrieb in ihrer Praxis widmet sich die Kieferorthopädin Dr. Sonja A. noch dem Posteingang:  Ein Brief des Disziplinarausschusses der kassenzahnärztlichen Vereinigung ist auch dabei. Sonja A. ahnt bereits, dass es vermutlich erneut um den Vorgang mit dem minderjährigen Patienten Konrad H. geht. Die Kieferorthopädin dachte eigentlich, dass die Angelegenheit mit der Mutter und der Krankenkasse bereits abschließend geklärt sei. Das hatte sie auch der kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) bereits mitgeteilt. Sonja A. liest sich den beiliegenden „ Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens “ durch. Darin wird ihr ein Verstoß gegen die Dokumentationspflicht und die Auskunftspflicht gegenüber dem Vorstand der KZV vorgeworfen. Ein Bußgeld von 8.000,- € wird ihr angedroht.  Die KZV führt aus: Der Patient Konrad H. befinde sich seit 6 Jahren wegen einer Fehlstellung der Zähne bei Sonja A. in Behandlung. Bereits vor 5 Jahren habe Son

Auch Ferienimmobilien wollen richtig abgesichert werden

Ein Ferienhaus ist ein Hort der Erholung, an dem man dem Trubel des Alltags einfach mal für ein paar Wochen Adieu sagen kann – egal, ob es das Ferienhaus auf Sylt oder im Ausland ist oder das Elternhaus in der alten Heimat, an dem das Herz hängt. Doch leider gibt es bei solchen Immobilien überall  das  gleiche  Manko:  Reguläre Wohngebäude-  und Hausratversicherungen haben ein Problem mit dem langen Leerstand . Denn in einem nicht regelmäßig bewohnten Gebäude  entdeckt  man  Brände,  lecke Wasserleitungen  oder Sturmschäden am Dach nicht so schnell wie am regelmäßigen Wohnort. Die Gefahr, dass ein Schaden dadurch größere Ausmaße annimmt, ist groß. Dass die Versicherer ein derartiges Risiko zumeist scheuen, können Sie sicherlich nachvollziehen. Einige wenige Anbieter haben allerdings spezielle Angebote für Ferienimmobilien im Repertoire. Da sich so eine große Anzahl an Risiken bei wenigen Unternehmen ansammelt, funktioniert das Gesetz der großen Zahlen wieder, das für funktionier

Versicherungsschutz im Homeoffice

Sehr  viele  Personen  arbeiten  im  Zuge  des  Corona-Lock-downs  derzeit  von  daheim  aus. Wir  möchten  daher  einen Blick darauf werfen, wie es im Homeoffice um Ihren Versicherungsschutz bestellt ist. Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) Grundsätzlich fällt auch das Arbeiten zu Hause unter den Versicherungsschutz  der  gesetzlichen  Unfallversicherung.  Der Teufel steckt hier aber im Detail: Alle Tätigkeiten des Alltags (z.B. Kaffee holen) fallen daheim mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht unter den Schutz der GUV. Bleibt beispielsweise nach einem Treppensturz ein bleibender Schaden, dürfen Sie nicht mit  entsprechenden Versorgungsleistungen  rechnen.  Mehrere Gerichtsurteile aus der Vergangenheit haben bestätigt, dass  solche  alltäglichen  Dinge  deutlich  privater  gewertet werden, als dies im Betrieb der Fall wäre. Eine private Unfallversicherung wäre hier eine sinnvolle Lösung – nicht nur für das Homeoffice. Vor allem, weil Sie tatsächlich für eine ernst zu nehmend

Absicherung als Sozialleistung

Ein gewisser Katalog an freiwilligen Sozialleistungen gehört heutzutage für die Eigendarstellung als attraktiver Arbeitgeber einfach dazu. Unter die vielfältigen Möglichkeiten fällt auch  verschiedener  Versicherungsschutz,  den  Sie  Ihren Mitarbeitern bieten können. Die Gruppenunfallversicherung ist hier der absolute „Klassiker“. Doch hier gab es kürzlich eine steuerliche Änderung: Wurde dem versicherten Arbeit-nehmer ein Direktanspruch eingeräumt, so stellen die laufenden Beiträge nun Arbeitslohn dar und sind zu versteuern. Beträgt der durchschnittliche Beitrag inklusive der gesetzlichen Versicherungssteuer (derzeit 19 %) über alle versicherten Personen des Vertrages durchschnittlich maximal 119 Euro, so kann der Arbeitgeber eine „Pauschalversteuerung“ mit einem Satz von 20 % auf den Nettobeitrag ohne Versicherungssteuer vornehmen (§ 40b Abs. 3 EStG). Angesetzt werden allerdings aus diesen 100 Euro nur 80 %. Die restlichen 20 % sind steuerfreier Reisenebenkost

Schutz vor Insolvenz eines Auftraggebers?

Sie liefern Waren oder Dienstleistungen an andere Gewerbetreibende und haben in der aktuellen Situation das mulmige Gefühl, ob Ihre Geschäftspartner diese Krise überstehen und wie gewohnt ihren Verpflichtungen nachkommen können? Dann  könnte  eine Warenkreditversicherung   eine mögliche Option für Sie sein. Mit einer solchen können Sie sich gegen den finanziellen Verlust beim Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen, Werk- und Dienstleistungen an Privat- und Firmenkunden wegen insolvenzbedingter Zahlungsunfähigkeit respektive Zahlungsverspätung absichern. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Ihnen die negative Bonität Ihrer Kunden nicht bekannt ist. Neben der Übernahme der offenen Summen bietet ein solcher Vertrag auch verschiedene Zusatzleistungen – wie zum Beispiel die Bonitätsprüfung Ihrer Kunden im Vorfeld der Belieferung, eine Rechtsschutzfunktion , welche die Kosten übernimmt, wenn ein Fall vor Gericht geht oder auch für das Durchsetzen eines Eigentumsvorb