🌠Ein Funke aus dem All …oder wenn der Meteorit in das Haus kracht!
Information der VEMA vom 24.März 2026: Was war das bitte für eine Schlagzeile am Sonntagabend, dem 08. März: “Meteorit schlägt in Hausdach ein – Fußballgroßes Loch im Schlafzimmerdach”. Da wurde der Großteil der Branche hellhörig. Nicht wenige Makler werden sich beim Lesen der Schlagzeile gefragt haben, ob denn seine Kunden gegen diesen Einschlag auch versichert wären. Denn die Vermutung liegt nahe, dass Meteoriteneinschläge bisher eher selten, wenn überhaupt, zum Thema im Beratungsgespräch gemacht wurden. Daher prüfen wir aktuelle Bedingungen auf die neue Gefahr für Wohngebäude. Man muss von Glück sprechen, dass an diesem Sonntagabend niemand verletzt wurde. Nachdem der Meteorit das Hausdach durchbrochen hatte, wurden die Fliesen im Schlafzimmerboden beim Aufprall beschädigt. Stellt sich nun die Frage: Wer bezahlt den Schaden? Ein Blick ins Kleingedruckte Die erste Vermutung geht wohl in die Richtung, dass der Meteoriteneinschlag zumindest nicht in den Grundgefahren versichert sein dü...