Glatte Wege. Vermieter haftet – auch für Hausmeister!
Eigentum verpflichtet – das gilt insbesondere auch für Immobilienbesitzer. Gerade in den kalten Monaten sprechen wir immer gerne von der Schneeräum- und Streupflicht. Dennoch passieren immer wieder Unfälle, besonders aufgrund glatter Wege. Und so ein Sturz kann auch mal ganz schnell richtig teuer werden – für den Räum- und Streupflichtigen! Klären wir die Haftungsfrage und was vonseiten der Versicherung machbar ist Was gilt aktuell? Grundsätzlich zählt nun mal die Aussage: Schneit es oder sind die Wege glatt und rutschig, haben Eigentümer die Pflicht, entsprechende Gehflächen vom Schnee zu befreien und diese begehbar zu machen. Die Pflicht reicht zudem auch an angrenzende öffentliche Zuwege. Nun das große ABER. Diese Pflicht gilt ja nicht automatisch rund um die Uhr, also 24 Stunden. Wie soll das in Praxis auch durchgeführt werden? Es kann ja kaum erwartetet werden, dass Ihre Kunden den Wecker auf 3 Uhr nachts stellen, weil bereits ab 1 Uhr nachts Neuschnee gemeldet wurde. In der Regel...