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Neue Regelung zur Sozialversicherungspflicht für Familienunternehmen

Besonders in kleineren Betrieben packen Familienmitglieder häufig  mit  an  –  entweder  als  gelegentliche Aushilfen, Angestellte  oder  auch  als Auszubildende.   Doch  Unternehmer müssen hier einige wichtige Regeln beachten. Wer dies nicht tut, kann böse Überraschungen erleben. Für viele kleine und mittelständische  Unternehmen  ist  es  eine  Hiobsbotschaft: Bisher gingen viele Unternehmen davon aus, dass ein mitarbeitender Angehöriger jedenfalls dann von der Sozialversicherungspflicht  befreit  war,  wenn  dies  im  Rahmen  einer Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung unbeanstandet blieb. Und genau das soll jetzt nicht mehr so sein? Was ist mit dem „Grundsatz  des  Vertrauensschutzes“?  Schütz  dieser  uns nicht genau vor derart willkürlichen Regeländerungen? Beim Vertrauensschutz handelt es sich um einen Rechtsgrundsatz, der bes...

Absicherung als Sozialleistung

Ein gewisser Katalog an freiwilligen Sozialleistungen gehört heutzutage für die Eigendarstellung als attraktiver Arbeitgeber einfach dazu. Unter die vielfältigen Möglichkeiten fällt auch  verschiedener  Versicherungsschutz,  den  Sie  Ihren Mitarbeitern bieten können. Die Gruppenunfallversicherung ist hier der absolute „Klassiker“. Doch hier gab es kürzlich eine steuerliche Änderung: Wurde dem versicherten Arbeit-nehmer ein Direktanspruch eingeräumt, so stellen die laufenden Beiträge nun Arbeitslohn dar und sind zu versteuern. Beträgt der durchschnittliche Beitrag inklusive der gesetzlichen Versicherungssteuer (derzeit 19 %) über alle versicherten Personen des Vertrages durchschnittlich maximal 119 Euro, so kann der Arbeitgeber eine „Pauschalversteuerung“ mit einem Satz von 20 % auf den Nettobeitrag ohne Versicherungssteuer vornehmen (§ 40b Abs. 3 EStG). Angesetzt werden allerdings aus diesen 100 Euro nur 80 %. Die restlichen 20 % sind ste...

Wird Ihre Krankenversicherung auch "zu teuer"?

Auch in diesem Jahr wird es bei manchen Tarifen einiger Krankenversicherer zu Beitragsanpassungen kommen. Entgegen der landläufigen Meinung sind diese Tarife dadurch aber nicht zu teuer – vielmehr kosten sie nach der Anhebung des Beitrags genau das, was sie kosten müssen, um für ihre  Versichertengemeinschaft  weiterhin  funktionieren zu können. Die Private Krankenversicherung musste in den vergangenen  Jahren  einige  unangenehme  politische  Entscheidungen verkraften. Im Zuge der Versicherungspflicht darf Kunden, die keine Beiträge zahlen, nicht mehr gekündigt werden – Kosten für akute Behandlungen müssen dennoch getragen werden. Diese Sonderbelastungen wirken sich natürlich entsprechend aus. Die steigende Lebenserwartung führt zu einer insgesamt höheren Kostenbelastung für den Versicherer als dies früher der Fall war. Die normale Kostensteigerung im Gesundheitssystem (Personal, Material, Energie...) und der allgemeine Fortschritt der Me...