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Pauschaler Urlaubsärger

Anni und ihr Mann Charly H. hatten schon am Jahresanfang für sich und die beiden Kinder in den Osterferien einen Städtetrip nach Rom gebucht. Wegen Corona wurde daraus leider nichts. Die Reise wurde abgesagt. Trotz mehrerer Nachfragen wurde das Geld lange nicht ausgezahlt. Der „Reiseveranstalter“ behauptete, es würde sich nicht um eine Pauschalreise handeln, sondern Flug und Hotel wären einzeln gebucht worden und man sei ja nur Reisevermittler, nicht Reiseveranstalter. Daher könne nicht der gesamte Reisepreis erstattet werden. Dann kam auch noch ein Anruf einer sehr freundlichen Dame, die einen Gutschein angeboten hat. Die ca. 3.000,- € brauchte die Familie aber dringend, schließlich befand sich Charly H. in Kurzarbeit. Einen Gutschein könnten sie also gar nicht annehmen, selbst wenn sie wollten. Da sie in dem Fall nicht weiterkamen, wendete sich Charly H. an die Online-Beratung seiner Rechtsschutzvers...

Sommer, Sonne, Sonnenschein - und dann ...

stirbt überraschend die Oma... Egal ob isländisches Fjord oder das sizilianische Palermo – demnächst buchen wieder viele ihre Urlaubsreise. Doch was, wenn die geplante Reise aus triftigem Grund nicht angetreten werden kann? Was, wenn der Urlaub vorzeitig abgebrochen werden muss? Für eine Rückerstattung Ihres Reisepreises bei Rücktritt vor Reisebeginn müssen Fristen eingehalten werden. Bei Abbruch der Reise erhalten Sie im Regelfall gar nichts von den Kosten zurückerstattet. Eine Reiserücktritt-/-abbruchversicherung löst dieses Problem. Versicherte Ursachen des Reiserücktritts bzw. -abbruchs sind je nach Anbieter z. B. Erkrankung, berufliche Veränderungen oder ein Todesfall in der Familie wie der überraschende Tod der Großmutter. Dieser Versicherungsschutz erstattet Ihnen die vertraglichen Stornokosten gegenüber dem Reiseveranstalter, die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise, Umbuchungsgebühren usw. Wenn Sie zu mehreren Personen verreisen, können alle Reiseteilnehmer in ...