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Grundrente und alles ist gut?

Nach langen, zähen Verhandlungen hat die Bundesregierung im Juli dieses Jahres das Gesetz zur Grundrente verabschiedet. Da wurde im Vorfeld mit harten Bandagen gekämpft und sogar das Fortbestehen der großen Koalition davon abhängig gemacht. Als man sich dann auf den Kompromiss verständigt hatte, wirkten alle Beteiligten sehr zufrieden und es schwang unausgesprochen im Raum, hier etwas Großes auf den Weg gebracht zu haben. Weil das Leben im Ruhestand nicht umsonst ist Die Altersrentner im Land wissen es bereits: Zwischen letztem Nettoeinkommen und erstem Rentenbezug besteht eine für viele überraschend hohe Kluft – auch wenn man jahrzehntelang eingezahlt hat. Aus einem Bruttogehalt von 3000 Euro werden auch mit mehr als 40 Beitragsjahren im Alter keine 1200 Euro. Und das ist nur die Bruttorente, von der noch Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherung abgehen. Netto bleiben da keine 1000 Euro mehr. Und nicht wenige  Menschen  in  Deutschland,  die  ihr  gan...

Auch Ferienimmobilien wollen richtig abgesichert werden

Ein Ferienhaus ist ein Hort der Erholung, an dem man dem Trubel des Alltags einfach mal für ein paar Wochen Adieu sagen kann – egal, ob es das Ferienhaus auf Sylt oder im Ausland ist oder das Elternhaus in der alten Heimat, an dem das Herz hängt. Doch leider gibt es bei solchen Immobilien überall  das  gleiche  Manko:  Reguläre Wohngebäude-  und Hausratversicherungen haben ein Problem mit dem langen Leerstand . Denn in einem nicht regelmäßig bewohnten Gebäude  entdeckt  man  Brände,  lecke Wasserleitungen  oder Sturmschäden am Dach nicht so schnell wie am regelmäßigen Wohnort. Die Gefahr, dass ein Schaden dadurch größere Ausmaße annimmt, ist groß. Dass die Versicherer ein derartiges Risiko zumeist scheuen, können Sie sicherlich nachvollziehen. Einige wenige Anbieter haben allerdings spezielle Angebote für Ferienimmobilien im Repertoire. Da sich so eine große Anzahl an Risiken bei wenigen Unternehmen ansammelt, funktioniert das Ges...

Versicherungsschutz im Homeoffice

Sehr  viele  Personen  arbeiten  im  Zuge  des  Corona-Lock-downs  derzeit  von  daheim  aus. Wir  möchten  daher  einen Blick darauf werfen, wie es im Homeoffice um Ihren Versicherungsschutz bestellt ist. Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) Grundsätzlich fällt auch das Arbeiten zu Hause unter den Versicherungsschutz  der  gesetzlichen  Unfallversicherung.  Der Teufel steckt hier aber im Detail: Alle Tätigkeiten des Alltags (z.B. Kaffee holen) fallen daheim mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht unter den Schutz der GUV. Bleibt beispielsweise nach einem Treppensturz ein bleibender Schaden, dürfen Sie nicht mit  entsprechenden Versorgungsleistungen  rechnen.  Mehrere Gerichtsurteile aus der Vergangenheit haben bestätigt, dass  solche  alltäglichen  Dinge  deutlich  privater  gewertet werden, als dies im Betrieb der Fall wäre. Eine private Unfallve...

Antworten auf häufig gestellte Fragen von Privatkunden

Das Coronavirus dominiert die Medien: Verdachtsfälle, Quarantäne, Sperrzonen... ja, und auch Tote. Es ist verständlich, dass sich nicht wenige Gedanken darüber machen, wie gefährdet sie sind. So stellte man uns in der letzten Zeit natürlich auch viele Fragen, die mit dem Versicherungsschutz in Zusammenhang stehen, den man hat oder den man bräuchte. Wir möchten zumindest die häufigsten Fragen gerne in diesem Sondernewsletter beantworten. Bieten  meine  persönlichen  Versicherungen  (Kranken-versicherung,  Krankenzusatztarife,  Berufsunfähigkeit, Risikoleben,  Unfallversicherung  und  ähnliches)  Schutz im Falle einer Corona-Erkrankung? Die Leistungspflicht ist nicht gefährdet – u. a. für die Auswirkungen von Krankheiten hat man diesen Schutz ja gewählt. Kritisch könnte es bei der Kalkulation der Tarife werden, wenn durch eine Epidemie die Anzahl einkalkulierter Leistungsfälle weit, weit überstiegen wird. Aber dafür wurde § 16...

Cyber-Risiko - Online-Banking ...

Kartenklau,  Phishing-E-Mails,  Datenmissbrauch,  Hackerangriffe, es häufen sich die Vorfälle der Cyber-Kriminalität . Oft meint man, dass die eigenen Daten und Finanzen sicher seien, da persönliche Informationen oder das Privatvermögen weniger interessant für Straftäter sind, da diese möglichst schnell an das große Geld kommen wollen. Falsch gedacht! Private Personen bieten eine größere Angriffsfläche und sind oftmals  leichter  zu  „knacken“  als  größere  Unternehmen, schließlich wird hier besonders auf den Schutz sensibler Daten geachtet. Nichtsdestotrotz  nimmt  der  Onlinezahlungsverkehr  immer mehr zu. Doch viele Nutzer verwenden diese einfache Bezahlart  mit  einem  bitteren  Beigeschmack.  Angst  um  das eigene  Geld  und  die  sensiblen  Kontodaten  begleitet  Onlineeinkäufe. Wer in betrügerischen Online-Shops einkauft, erhält nie die Wa...

Sommer, Sonne, Sonnenschein - und dann ...

stirbt überraschend die Oma... Egal ob isländisches Fjord oder das sizilianische Palermo – demnächst buchen wieder viele ihre Urlaubsreise. Doch was, wenn die geplante Reise aus triftigem Grund nicht angetreten werden kann? Was, wenn der Urlaub vorzeitig abgebrochen werden muss? Für eine Rückerstattung Ihres Reisepreises bei Rücktritt vor Reisebeginn müssen Fristen eingehalten werden. Bei Abbruch der Reise erhalten Sie im Regelfall gar nichts von den Kosten zurückerstattet. Eine Reiserücktritt-/-abbruchversicherung löst dieses Problem. Versicherte Ursachen des Reiserücktritts bzw. -abbruchs sind je nach Anbieter z. B. Erkrankung, berufliche Veränderungen oder ein Todesfall in der Familie wie der überraschende Tod der Großmutter. Dieser Versicherungsschutz erstattet Ihnen die vertraglichen Stornokosten gegenüber dem Reiseveranstalter, die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise, Umbuchungsgebühren usw. Wenn Sie zu mehreren Personen verreisen, können alle Reiseteilnehmer in ...

Der Mietwagen, die Selbstbeteiligung und die böse Überraschung im Schadenfall ...

Wer glaubt, beim Mietwagen sei die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung die größtmögliche Schadensumme, die man aus eigener Tasche berappen muss, der täuscht sich. Wie bei jeder Kfz-Versicherung besteht auch bei einer Mietwagenfirma das grundsätzliche Recht des Versicherungsunternehmens, die Schadenzahlung zu reduzieren, wenn der Schaden vom Fahrer grob fahrlässig verursacht worden ist. Je nach Schwere des Verschuldens kann aus der Kürzung auch eine Komplettablehnung werden. Vermeiden kann man das für den eigenen Kfz-Vertrag, indem man einen Anbieter wählt, der auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Nur das sichert Ihnen den gewünschten Schutz auch dann, wenn Sie sich einmal nicht vorbildlich verhalten und z. B. doch aufs Handy schauen, falsch in eine Einbahnstraße einbiegen oder ähnliches. Beim Versicherungsschutz der Mietwagenfirma können Sie natürlich nicht auf die Qualität des Schutzes einwirken. Sie sollten daher stets mit größter Aufmerksamkeit fahren, u...

2020 bringt manche Änderung mit sich ...

…zunächst möchten wir Ihnen an dieser Stelle aber gerne alles Gute für das neue Jahr wünschen: Gesundheit, Glück, Geld und was Sie sonst noch so alles brauchen können. Das neue Jahr kommt mit einer ganzen Reihe von Änderungen . Die aus unserer Sicht wichtigsten (weil versicherungsbehaftetet bzw. aus diesem „Dunstkreis“) möchten wir hier zumindest kurz beleuchten. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz tritt in Kraft. Wessen Eltern oder Kinder pflegebedürftig sind, wird erst dann finanziell vom Sozialamt herangezogen, wenn das Einkommen über 100.000 Euro im Jahr liegt. Vor dem Vermögensverzehr bei einem betroffenen Elternteil schützt dies freilich nicht, weshalb entsprechende Vorsorge nach wie vor sinnvoll ist. Der Beitragssatz  zur  Arbeitslosenversicherung   wird  um  0,1 % auf 2,4 % gesenkt. Diese Beitragssenkung ist bis zum  31.  Dezember  2022  befristet. Der  durchschnittliche Zusatzbeitrag  zur  Gesetzlichen  K...

Kein Steuergeschenk ausschlagen!

Bereits  2005  wurde  die  Basisrente   (umgangssprachlich auch als „Rürup-Rente“ bekannt) als steuerlich begünstigte Altersvorsorgemöglichkeit eingeführt. Vor allem Gutverdiener und Gewerbetreibende nutzen diese Form des Alterssparens seither auch gezielt als Steuersparmodel . In 2019  können  Sie  bis  zu  24.305  Euro  (Alleinstehende) bzw. 48.610 Euro (Verheiratete) als Sonderausgaben ansetzen. Diese können sich aus Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung,  berufsständischen  Versorgungswerken und aktuell 88 % der Beiträge zur Basisrente zusammensetzen. Der Grad, zu dem „Rürup-Beiträge“ ansetzbar sind, steigt bis 2025 jährlich um 2%. Dass die steuerlichen Auswirkungen nicht unerheblich ausfallen, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen um die oben genannten Beträge geschmälert wird, können Sie sich gewiss vorstellen. Konkret sollte Ihnen dies Ihr Steuerberater ausrechnen können. Haben Sie bereits einen s...