Posts

Posts mit dem Label "Betriebshaftpflicht" werden angezeigt.

Kfz-Schaden mit einem Mietwagen im Ausland

Bei vielen Gewerbetreibenden beschränkt sich der Tätigkeitsbereich nicht zwangsläufig nur auf das Inland. Reisen Mitarbeiter allerdings im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit ins Ausland, mieten dort ein Fahrzeug und schädigen damit – z. B. durch einen Unfall – Dritte, kann nicht nur guter Rat teuer werden.  Schwierigkeiten kann hier nämlich der Umstand bereiten, dass – insbesondere im außereuropäischen Ausland – entweder überhaupt keine Kfz-Haftpflichtdeckung für ein Fahrzeug besteht, da keine Versicherungspflicht existiert, oder aber die vorhandene Deckungssumme auf eine so niedrige Höhe beschränkt ist, dass sie möglicherweise nicht ausreicht, um die gestellten Schadensersatzforderungen befriedigen zu können. Der Rest wird in einem solchen Fall Ihr Problem.  Die sogenannte Non-Ownership-Deckung ist die ideale Verbindung zwischen Kfz- und Betriebshaftpflichtversicherung. Vergleichbar ist dieser Einschluss im Gewerbebereich mit der Mallorca-Police im Rahmen einer privaten...

§ 439 Abs. 3 BGB und die kaufrechtliche Mängelhaftung

Ein Risiko, für das die meisten Betriebshaftpflichttarife derzeit wohl keinen Versicherungsschutz bieten, sind die Kosten von Aus-  und  Einbauten,  wenn  mangelhafte  Produkte  verkauft wurden.  Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet grundsätzlich jeder Hersteller für Schäden, die auf Fehler in und bei seinen Produkten zurückzuführen sind.  Eine Produkthaftpflichtversicherung,  die  in  den  meisten  Betriebshaftpflichttarifen bereits enthalten sein dürfte, deckt diese. Konstruktionsfehler, Fabrikationsfehler, Instruktionsfehler u. ä. sind mögliche Ursachen  für  Haftungsprobleme,  welche  in  die  Deckung der  bereits  angesprochenen  Produkthaftpflichtversicherung fallen.  Doch  derjenige,  dessen  Produkte  weiterverarbeitet werden, braucht eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung, damit auch mögliche finanzielle Ansprüche, die beim weiterverarb...

Hat sich was geändert? - Bitte unbedingt anzeigen!

Auch wenn der Volksmund und Sie und wir manchmal anderes denken: Eine Versicherung ist eigentlich eine extrem faire Angelegenheit. Genau wie Sie es von Ihren Kunden erwarten, möchten auch die Versicherungsunternehmen, dass Zahlungen pünktlich erfolgen. Meist nimmt man ohnehin am Lastschrifteinzugsverfahren teil, da kann normalerweise gar nichts schiefgehen. Außer natürlich, Sie haben die Bank gewechselt . In dem Fall bitten wir Sie, uns so bald wie möglich Ihre neuen Bankdaten zukommen zu lassen. Eine weitere Erwartung, die ein Versicherer an Sie hat, sind korrekte Angaben . In einem Betriebsjahr kann sich so manches ändern: Neuanschaffung von Maschinen, bauliche Veränderungen am Betriebsgebäude, Beschäftigung zusätzlicher Mitarbeiter… Alles Umstände, die unbedingt nachgemeldet werden müssen. Nur korrekte Angaben sorgen dafür, dass es im Schadenfall nicht zu Problemen kommt. Das trifft insbesondere auch dann zu, wenn Ihr Unternehmen in weitere, zusätzliche Geschäftsbereiche ...