Der Jäger und sein Hund - Haftpflicht erforderlich?

 Reitet der Jäger aus Kurpfalz noch durch den grünen Wald und schießt das Wild daher, gleich wie es ihm gefällt?

Das alte Volkslied zeichnet doch ein recht simples Bild vom Wesen und vom Wirken eines Jägers. Seit 1794 hat sich doch einiges geändert – nicht nur, dass Pferde keine große Rolle mehr spielen dürften.


Die Aufgaben eines Jägers sind heute wesentlich vielseitiger. Eine davon liegt natürlich in der Regulierung des Wildbestandes. Noch fehlt es in den meisten Regionen des Landes an großen Raubtieren, die den Bestand an Rehen und Wildschweinen dezimieren. Abschussquoten sorgen dafür, dass der Bestand im Gleichgewicht bleibt. Bei einem zu hohen Wildbestand findet die Futtersuche zu oft auf landwirtschaftlichen Flächen statt und verursacht dort Schäden. Auch der Wandel des Waldes von der Monokultur zurück zum Mischwald, der den klimatischen Änderungen gewachsen ist, kann durch übermäßigen Wildfraß gefährdet werden. Jäger leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unserer Wälder.

Der Deutsche Jagdverband nennt als aktuellste Zahl ganze 397.414 Jagdscheininhaber.
Das ist keine kleine Gruppe. Zum Vergleich: Es gab im September 2021 nur 194.533 registrierte Versicherungsvermittler in Deutschland;
Ende 2020 lt. Bundesärztekammer 409.121 berufstätige Ärzte.

Facettenreiche Aufgaben – facettenreicher Schutz

Waffen sind potenziell gefährlich, sogar tödlich. Daher ist der erste Schadenfall, der einem in den Sinn kommt, sicher der versehentlich „erlegte“ Waldspaziergänger. So etwas passiert glücklicherweise nur sehr selten. Auch im Haushalt nehmen es Jäger in aller Regel sehr ernst mit den Aufbewahrungsvorschriften, so dass auch dort Unfälle mit Waffen ausgesprochen selten passieren. Dennoch ist es gut, dass die Jagdhaftpflicht eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung ist.

Der Jäger ist durchs Jagen ja in gewisser Weise auch Lebensmittelproduzent und bringt Wildbret in Umlauf. Stimmt etwas damit nicht und jemand wird gesundheitlich geschädigt, muss jemand haften. Der Jäger kann als Gutachter tätig werden. Und dann gibt es auch noch den Jagdhund, der als Nutztier auch irgendwo gedeckt sein muss, wenn er einmal zubeißt. 



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