Neue Regelung zur Sozialversicherungspflicht für Familienunternehmen
Besonders in kleineren Betrieben packen Familienmitglieder häufig mit an – entweder als gelegentliche Aushilfen, Angestellte oder auch als Auszubildende. Doch Unternehmer müssen hier einige wichtige Regeln beachten. Wer dies nicht tut, kann böse Überraschungen erleben. Für viele kleine und mittelständische Unternehmen ist es eine Hiobsbotschaft: Bisher gingen viele Unternehmen davon aus, dass ein mitarbeitender Angehöriger jedenfalls dann von der Sozialversicherungspflicht befreit war, wenn dies im Rahmen einer Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung unbeanstandet blieb. Und genau das soll jetzt nicht mehr so sein? Was ist mit dem „Grundsatz des Vertrauensschutzes“? Schütz dieser uns nicht genau vor derart willkürlichen Regeländerungen? Beim Vertrauensschutz handelt es sich um einen Rechtsgrundsatz, der bes...