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Es werden Posts vom März, 2020 angezeigt.

Antworten auf häufig gestellte Fragen von Privatkunden

Das Coronavirus dominiert die Medien: Verdachtsfälle, Quarantäne, Sperrzonen... ja, und auch Tote. Es ist verständlich, dass sich nicht wenige Gedanken darüber machen, wie gefährdet sie sind. So stellte man uns in der letzten Zeit natürlich auch viele Fragen, die mit dem Versicherungsschutz in Zusammenhang stehen, den man hat oder den man bräuchte. Wir möchten zumindest die häufigsten Fragen gerne in diesem Sondernewsletter beantworten. Bieten  meine  persönlichen  Versicherungen  (Kranken-versicherung,  Krankenzusatztarife,  Berufsunfähigkeit, Risikoleben,  Unfallversicherung  und  ähnliches)  Schutz im Falle einer Corona-Erkrankung? Die Leistungspflicht ist nicht gefährdet – u. a. für die Auswirkungen von Krankheiten hat man diesen Schutz ja gewählt. Kritisch könnte es bei der Kalkulation der Tarife werden, wenn durch eine Epidemie die Anzahl einkalkulierter Leistungsfälle weit, weit überstiegen wird. Aber dafür wurde § 169 VVG erdacht, der ein nachträgliches Anpassen de

Antworten auf häufig gestellte Fragen von Gewerbekunden

Das Coronavirus dominiert die Medien: Verdachtsfälle, Quarantäne, Sperrzonen... ja, und auch Tote. Es ist verständlich, dass sich nicht wenige Gedanken darüber machen, wie gefährdet sie sind. So stellte man uns in der letzten Zeit natürlich auch viele Fragen, die mit dem Versicherungsschutz in Zusammenhang stehen, den man hat oder den man bräuchte. Wir möchten zumindest die häufigsten Fragen gerne in diesem Sondernewsletter beantworten. Kann die Umsatzeinbuße abgesichert werden, die droht, wenn Ihre Firma aufgrund der Erkrankung des Inhabers oder aufgrund behördlicher Quarantänemaßnahmen geschlossen  wird?  Eine  Praxis-/Betriebsausfallversicherung könnte die Lösung sein. Hier steht zwar primär die versicherte Person (meist Inhaber) im Fokus – also Unterbrechungsschäden, die daraus resultieren, dass dieser erkrankt oder durch einen Unfall ausfällt. Für den Bereich Quarantäne gibt es  jedoch  eine  Erweiterung  auf  den  Betrieb  selbst:  „Maßnahmen oder Verfügungen einer G

Die Summe muss stimmen ...

Nicht schätzen oder über den Daumen peilen – die Summe muss stimmen! Im  Grunde  ist  das  Prinzip  recht  schnell  erklärt: Wer  jeden versicherten  Schaden  in  der  Inhaltsversicherung   komplett erstattet haben möchte, muss auch die Versicherungssumme  so  wählen,  dass  sie  für  die  ganze  Betriebseinrichtung ausreicht. Auch wenn einem dies als Selbstverständlichkeit erscheinen mag, kommt es gerade deswegen in der Praxis immer  wieder  zu  Leistungskürzungen.  Der  Grund  hierfür: Unterversicherung! Und meist beginnt es mit einer kleinen Ungenauigkeit: Ein  Vertrag  zur  gewerblichen  Inhaltsversicherung  wird  aufgenommen,  man  schätzt  eine  pauschale Summe – ohne jedoch zuvor in die entsprechenden Unterlagen  geschaut  zu  haben.  Nun  erweitert  man  den  Betrieb und  vergisst  beispielsweise,  eine  neue  Maschine  oder  die Ausstattung eines neuen Büroarbeitsplatzes nachzumelden. – Und schon ist sie da, die Unterversicherung. Jetzt lassen Sie noch eine Produktions