Kein Steuergeschenk ausschlagen!

Bereits  2005  wurde  die  Basisrente  (umgangssprachlich auch als „Rürup-Rente“ bekannt) als steuerlich begünstigte Altersvorsorgemöglichkeit eingeführt.
Vor allem Gutverdiener und Gewerbetreibende nutzen diese Form des Alterssparens seither auch gezielt als Steuersparmodel.

In 2019  können  Sie  bis  zu  24.305  Euro  (Alleinstehende) bzw. 48.610 Euro (Verheiratete) als Sonderausgaben ansetzen. Diese können sich aus Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung,  berufsständischen  Versorgungswerken und aktuell 88 % der Beiträge zur Basisrente zusammensetzen.
Der Grad, zu dem „Rürup-Beiträge“ ansetzbar sind, steigt bis 2025 jährlich um 2%.

Dass die steuerlichen Auswirkungen nicht unerheblich ausfallen, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen um die oben genannten Beträge geschmälert wird, können Sie sich gewiss vorstellen. Konkret sollte Ihnen dies Ihr Steuerberater ausrechnen können.

Haben Sie bereits einen solchen Vertrag?
Beim Beitrag besteht noch Luft nach oben? Sie möchten Steuern sparen? Und Sie möchten Ihre Versorgung im Alter anheben? Dann kann eine freiwillige Zuzahlung für Sie sinnvoll sein und wir sollten uns unterhalten.

Sie haben noch keinen solchen Vertrag, möchten aber auch Steuern sparen und für das Alter vorsorgen?
Auch dann haben wir eine perfekte Basis für ein gemeinsames Gespräch.

Kontaktieren Sie uns!

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