2020 bringt manche Änderung mit sich ...

…zunächst möchten wir Ihnen an dieser Stelle aber gerne alles Gute für das neue Jahr wünschen: Gesundheit, Glück, Geld und was Sie sonst noch so alles brauchen können.

Das neue Jahr kommt mit einer ganzen Reihe von Änderungen.
Die aus unserer Sicht wichtigsten (weil versicherungsbehaftetet bzw. aus diesem „Dunstkreis“) möchten wir hier zumindest kurz beleuchten.

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz tritt in Kraft.
Wessen Eltern oder Kinder pflegebedürftig sind, wird erst dann finanziell vom Sozialamt herangezogen, wenn das Einkommen über 100.000 Euro im Jahr liegt. Vor dem Vermögensverzehr bei einem betroffenen Elternteil schützt dies freilich nicht, weshalb entsprechende Vorsorge nach wie vor sinnvoll ist.

Der Beitragssatz  zur  Arbeitslosenversicherung  wird  um  0,1 % auf 2,4 % gesenkt. Diese Beitragssenkung ist bis zum  31.  Dezember  2022  befristet.

Der  durchschnittliche Zusatzbeitrag  zur  Gesetzlichen  Krankenkasse  steigt  von jetzt 0,9 auf 1,1 %. Von Kasse zu Kasse kann es hier deutliche Abweichungen geben, der Satz kann auch identisch zum Vorjahr bleiben.

Empfänger einer Betriebsrente profitieren künftig bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Diese fallen nur noch für den Teil der Betriebsrente an, der 159,25 Euro (im Monat) übersteigt. Der neue Freibetrag findet auch bei einmaligen Kapitalauszahlungen Anwendung.

Gerne stehen wir hier für weitere Fragen zur Verfügung!Sie haben Fragen zu einem Thema?Sie wünschen weitere Informationen? Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da!

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