Sommer, Sonne, Sonnenschein - und dann ...

stirbt überraschend die Oma...

Egal ob isländisches Fjord oder das sizilianische Palermo – demnächst buchen wieder viele ihre Urlaubsreise.

Doch was, wenn die geplante Reise aus triftigem Grund nicht angetreten werden kann?
Was, wenn der Urlaub vorzeitig abgebrochen werden muss?

Für eine Rückerstattung Ihres Reisepreises bei Rücktritt vor Reisebeginn müssen Fristen eingehalten werden. Bei Abbruch der Reise erhalten Sie im Regelfall gar nichts von den Kosten zurückerstattet.

Eine Reiserücktritt-/-abbruchversicherung löst dieses Problem. Versicherte Ursachen des Reiserücktritts bzw. -abbruchs sind je nach Anbieter z. B. Erkrankung, berufliche Veränderungen oder ein Todesfall in der Familie wie der überraschende Tod der Großmutter. Dieser Versicherungsschutz erstattet Ihnen die vertraglichen Stornokosten gegenüber dem Reiseveranstalter, die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise, Umbuchungsgebühren usw.

Wenn Sie zu mehreren Personen verreisen, können alle Reiseteilnehmer in einem Vertrag abgesichert werden. Gerade bei hochpreisigen Reisen sollte man da nicht am falschen Ende sparen. Wir haben Zugriff zu mehreren Anbietern für die wichtigsten Reiseversicherungen, die hochwertige Absicherung zu preiswerten Konditionen bieten (oftmals deutlich günstiger als im Reisebüro).

Gerne helfen wir Ihnen hier, wie auch bei Reisekranken- und Reisegepäckversicherung, weiter.

Fragen Sie uns einfach!

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