Die Summe muss stimmen ...

Nicht schätzen oder über den Daumen peilen – die Summe muss stimmen!

Im  Grunde  ist  das  Prinzip  recht  schnell  erklärt:
Wer  jeden versicherten  Schaden  in  der  Inhaltsversicherung  komplett erstattet haben möchte, muss auch die Versicherungssumme  so  wählen,  dass  sie  für  die  ganze  Betriebseinrichtung ausreicht.

Auch wenn einem dies als Selbstverständlichkeit erscheinen mag, kommt es gerade deswegen in der Praxis immer  wieder  zu  Leistungskürzungen.  Der  Grund  hierfür: Unterversicherung!

Und meist beginnt es mit einer kleinen Ungenauigkeit:
Ein  Vertrag  zur  gewerblichen  Inhaltsversicherung  wird  aufgenommen,  man  schätzt  eine  pauschale Summe – ohne jedoch zuvor in die entsprechenden Unterlagen  geschaut  zu  haben.  Nun  erweitert  man  den  Betrieb und  vergisst  beispielsweise,  eine  neue  Maschine  oder  die Ausstattung eines neuen Büroarbeitsplatzes nachzumelden. – Und schon ist sie da, die Unterversicherung. Jetzt lassen Sie noch eine Produktionsspitze dazukommen, bei der produzierte  Ware  im  Lager  zur  Abholung  bereitsteht  –  und dann bricht im Betrieb unverhofft ein Feuer aus.

Ab einer gewissen Schadenshöhe müssen Sie immer damit rechnen, dass der Versicherer den Schaden durch einen Gutachter aufnehmen lässt. Und dieser wird mit seinem Kennerblick recht schnell eine klare Einschätzung des realen Neuwerts, der in einem Unternehmen im Einsatz ist, gewinnen können. Diese Erkenntnisse wird er seinem Auftraggeber (der Versicherung) natürlich auch darlegen – und so ist es ein Leichtes, zu überprüfen, ob der eingekaufte Schutz überhaupt ausreichend war.

Stellt die Versicherung nun fest, dass in der Gesamtheit ein Viertel  der Versicherungssumme  fehlt,  wird  sie  den  entstandenen Gesamtschaden auch nur zu 75 % übernehmen. Das mag zwar als ungerecht empfunden werden, aber es ist fair: Denn mehr als diese 75 % der Betriebseinrichtung waren ja auch nicht versichert.

Einzelne Versicherer verzichten – zumindest in bestimmten Grenzen – auf die Anrechnung einer Unterversicherung. Dann steht wenigstens die vereinbarte Summe im Schadensfall zur Verfügung.

Wir prüfen gerne für Sie, welche Möglichkeiten es für Ihre Firma gibt, diesen Risikofaktor abzumildern.

Indes: Wir als Ihre Makler müssen uns darauf verlassen können, dass Ihre Angaben zur Summe korrekt sind. Nur so können wir unsere Aufgabe für Sie auch adäquat erfüllen und eine passende Absicherung  finden.

Bitte  informieren  Sie  uns  daher  immer umgehend über jede Aufstockung bei Einrichtung und Vorräten, damit wir Ihren Schutz anpassen können. Einen Sicherheitszuschlag von 10 % sollten Sie in jedem Fall mit einkalkulieren.

Gehen Sie hier kein unnötiges Risiko ein!
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Kontaktieren Sie uns, wir helfen gerne!

(Sehr) Kleine „Wertewiki“
Neuwert  –  In  der  Regel  der  Kaufpreis  eines  Gegenstands  ungebraucht  vom  Händler  (ohne  Rabatte,  Nachlässe  oder  sonstige  Sonderkonditionen).  Basis  der  Summenfindung  in  der  gewerblichen  Inhaltsversicherung. 
Zeitwert – Der aktuelle Preis, den man aufbringen müsste, um einen gebrauchten Gegenstand in gleicher Art, Güte und Alter wiederzubeschaffen  –  egal,  ob  ein  solcher  faktisch  verfügbar wäre.  Marktübliche  Erstattungsbasis  für  Betriebseinrichtung mit unter 40 % Buchwert. Bestimmte Tarife bieten Ausnahmen.
Verkaufswert – Der Preis, den Sie für produzierte Ware beim Kunden  verlangen. Wird  im  Schadensfall  bei  vielen Anbietern nicht erstattet, sondern nur der Herstellungspreis.

Die Probleme um Zeit- und Verkaufswert können wir gegebenenfalls unkompliziert für Sie lösen.
 Sprechen Sie uns einfach an.

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