💵Versicherungsschutz bei abgelaufenem Führerschein?
Millionen Autofahrer müssen in den kommenden Jahren nach und nach ihren Führerschein umtauschen, die Frist für die Ausstellungsjahre 1999-2001 lief bereits am 19. Januar ab. Vor diesem Hintergrund stellen sich Kunden die Frage: Gilt der Versicherungsschutz weiter, wenn der Führerschein abgelaufen ist?
Abgelaufener Führerschein ohne Einfluss auf Versicherungsschutz
Ganz klar: Ein abgelaufenes Führerscheindokument führt nicht zum Verlust des Kfz-Versicherungsschutzes. Entscheidend ist, dass weiterhin eine gültige Fahrerlaubnis besteht.
Ist das der Fall, reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden gegenüber Dritten wie gewohnt. Auch Teilkasko und Vollkasko leisten im vertraglich vereinbarten Umfang. Bei einer Kontrolle kann der abgelaufene Führerschein ein Verwarngeld von zehn Euro nach sich ziehen, weitere Konsequenzen wie etwa Punkte in Flensburg, sind damit nicht verbunden.
Warum das Thema aktuell relevant ist
Hintergrund ist der groß angelegte Führerschein-Pflichtumtausch: Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 2033 gegen einen Führerschein aktueller EU-Norm getauscht werden. Nach Angaben des ADAC betrifft das rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland. Die Umstellung erfolgt schrittweise nach Ausstellungsjahr. Die Umtauschfrist für EU-Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 ist am 19. Januar 2026 bereits abgelaufen, weitere Jahrgänge folgen bis 2033. Eine Sonderregelung gilt für ältere Fahrerinnen und Fahrer: Alle vor 1953 Geborenen haben unabhängig vom Ausstellungsjahr ihres Führerscheins bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch – egal, ob es sich um einen Papier- oder Kartenführerschein handelt.
Umtauschfristen im Überblick:
19.01.2026: Ausstellungsjahre 1999 - 2001
19.01.2027: Ausstellungsjahre 2002 - 2004
19.01.2028: Ausstellungsjahr 2005 - 2007
19.01.2029: Ausstellungsjahr 2008
19.01.2030: Ausstellungsjahr 2009
19.01.2031: Ausstellungsjahr 2010
19.01.2032: Ausstellungsjahr 2011
19.01.2033: Ausstellungsjahre 2012 - 18.01.2013 sowie bis bis 1998 ausgestellte Papier- oder Plastikführerscheine für die Geburtsjahrgänge bis 1952.
Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, sprechen Sie mich an, ich berate Sie gerne!
Am einfachsten können Sie uns unter info@bk-kluge.de kontaktieren - wir freuen uns auf Sie!
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