🔥Hitze: Wann liegt ein versicherter Unfall vor?

Extreme Sommerhitze kann mehr als nur unangenehm sein – sie kann ernsthafte gesundheitliche Folgen nach sich ziehen: Kreislaufkollaps, Sonnenstich oder Badeunfälle zählen zu den häufigsten hitzebedingten Notfällen in den Sommermonaten. 

Welche dieser Fälle sind über die private Unfallversicherung der VHV abgesichert?

Unfall durch Kreislaufzusammenbruch

Starke Hitze stellt für das Herz-Kreislauf-System eine erhebliche Belastung dar. Besonders gefährlich: Bewusstseinsstörungen, die zu einem Sturz führen und damit ernste Verletzungen nach sich ziehen können. Folgen eines unkontrollierten Sturzes können von leichten Gehirnerschütterungen über Frakturen, Brüche und abgebrochene Zähne bis hin zu schwereren Verletzungen an Kopf und Gliedmaßen führen. Insbesondere ältere Personen und Menschen mit Vorerkrankungen sind gefährdet. Die gute Nachricht: In der VHV Unfallversicherung sind Fälle wie diese explizit mitversichert.

Bewusstseinsstörungen (VI 300.0005.37, Ziffer 1.4.5, S. 12)

Sonnenbrand und Sonnenstich – Strahleneinwirkung als Unfallursache

Auch UV-Strahlen und Wärmeeinwirkung können gesundheitliche Schäden verursachen. Wer sich zu lange in der prallen Sonne aufhält, riskiert mehr als einen Sonnenbrand – insbesondere ein Sonnenstich kann zu Kreislaufproblemen, Fieber oder sogar neurologischen Ausfällen führen. Die Unfallversicherung der VHV berücksichtigt auch diese Fälle:

Strahlen (VI 300.0005.37, Ziffer 1.4.3, S. 12)

Ertrinken durch Kreislaufschwäche

Hitzebedingte Kreislaufzusammenbrüche im Wasser zählen zu den besonders tückischen Risiken der Sommermonate. Kommt es dabei zur Bewusstlosigkeit, kann selbst ein kurzer Aufenthalt im flachen Wasser lebensbedrohlich enden – insbesondere dort, wo es an einer Badeaufsicht fehlt. Solche Ereignisse gelten nicht immer als „klassischer Unfall“ im Sinne eines plötzlich von außen auf den Körper einwirkenden Ereignisses. Die VHV Unfallversicherung leistet jedoch auch in diesem Fall, selbst wenn kein klassisches Unfallereignis vorliegt.

Erweiterter Unfallbegriff (VI 300.0005.37, Ziffer 1.3.3, S. 11)

Hitzeschäden als saisonales Beratungsthema

Die genannten Beispiele zeigen: Die private Unfallversicherung der VHV bietet im Gegensatz zu vielen anderen Gesellschaften Schutz auch bei Hitzefolgen, die nicht unter den klassischen Unfallbegriff fallen. Für Sie ergibt sich daraus ein hilfreicher Beratungsansatz – saisonal, konkret und mit hoher Relevanz. Übrigens ein klarer Vorteil für die Neukundenakquise: Wir verzichten beim Abschluss der privaten Unfallversicherung auf Gesundheitsfragen und sorgen somit bei Ihnen für noch mehr Beratungssicherheit und für insgesamt schnellere Antragsprozesse.

Verbraucherinformation Unfall KLASSIK-GARANT

Praxistipps gegen Hitze

  • Ausreichend trinken: Erwachsene mindestens 1,5 bis 2 Liter täglich – bei großer Hitze deutlich mehr.
  • Kühle Orte aufsuchen: Außenaktivitäten auf die frühen Morgen- oder späten Abendstunden legen.
  • Sonneneinstrahlung meiden: Direktes Sonnenlicht zwischen 11 und 16 Uhr möglichst vermeiden.
  • Passende Kleidung tragen: Leichte, helle Textilien mit UV-Schutz bevorzugen.
  • Auf Warnsignale achten: Schwindel, Übelkeit oder Kopfschmerzen ernst nehmen und ärztlich abklären.
  • Vorsicht beim Baden: Nie überhitzt ins Wasser springen und Kinder stets beaufsichtigen.


Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, sprechen Sie mich an, ich berate Sie gerne!

Am einfachsten können Sie uns unter info@bk-kluge.de kontaktieren - wir freuen uns auf Sie!

P.S.: Wir bieten einen weiteren Premiumservice an - dieser schließt sogar Facharzttermine ein 


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