⚡Stromausfall = finanzieller Schaden (der versichert ist??)
Großflächige Stromausfälle wie zuletzt in Berlin verunsichern viele Gewerbekunden: Produktionsstillstände, verderbliche Waren oder ausgefallene Sicherheitstechnik werfen schnell Haftungs-und Versicherungsfragen auf. Wir haben Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
Wichtiges zu zu Inhalts-, Ertragsausfall und Gebäudeversicherungen:
Ist Stromausfall ein versicherter Schaden?
Nein, der Stromausfall selbst ist nicht versichert. Versicherungsschutz besteht aber für versicherte Sachschäden die infolge des Stromausfalls eintreten, zum Beispiel frostbedingte Schäden durch Leitungswasser. Dies gilt sowohl für Inhalts- als auch für Ertragsausfall und Gebäudeversicherungen.
Ich habe keinen Sachschaden, habe aber mein Geschäft nicht öffnen können oder meine Produktion steht still. Wer haftet für den Schaden?
Nach Netzanschlussverordnung muss der Netzbetreiber dafür haften, dass der Strom ankommt. Inwieweit diese Haftung je nach Grund des Stromausfalls geltend gemacht werden kann, ist unklar. Wir empfehlen entstandene Schäden sorgfältig zu dokumentieren und sich an den jeweiligen Netzbetreiber zu wenden.
Besteht Versicherungsschutz für Kühlgut/Medikamente, die aufgrund des Stromausfalls verderben?
Verderb von Lebensmitteln oder Medikamenten ist nur durch gesonderten Einschluss versichert.
Besteht Versicherungsschutz wenn Mitarbeiter aufgrund von Stromausfall streiken?
Streik ist die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitsniederlegung einer großen Zahl von Arbeitnehmern. Entsteht daraus ein Sachschaden besteht Versicherungsschutz.
Mitarbeiter können nicht arbeiten, da sich die Räume nicht heizen lassen. Handelt es sich um eine Aussperrung im Rahmen der EC-Gefahren?
Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, planmäßige Ausschließung einer großen Zahl von Arbeitnehmern. Sofern die Arbeit mangels Heizung nicht aufgenommen werden kann, handelt es sich nicht um eine Aussperrung.
Was passiert mit einer Brandmeldeanlage (BMA), Einbruchmeldeanlage (EMA), Sprinkleranlage (SPL) oder elektronischen Schlössern, wenn der Strom ausbleibt?
BMA/EMA: Für die Stromversorgung der BMA und der örtlichen Alarmierung sind zwei voneinander unabhängige Energiequellen erforderlich. Die Überbrückungszeit der Ersatzstromquelle (Batterie) bei einer BMA muss mindestens 30 Stunden betragen. Bei einer EMA ist es je nach Anlage 12, 30 oder 60 Stunden. Sofern ein Kunde diese Einrichtungen als Voraussetzung für den Versicherungsschutz unterhalten muss, benötigen wir eine umgehende Information hierüber, um alternative Maßnahmen (Wachdienst etc.) besprechen und vereinbaren zu können.
Sprinkleranlagen: Sprinkleranlagen besitzen ein Notstromaggregat, somit läuft die Anlage auch ohne Strom weiter. Hier ist sicherzustellen, dass die Kraftstoffzufuhr ausreichend ist. Bitte prüfen Sie, wie lange eine maximale Einsatzzeit möglich ist. Sofern ein Kunde diese Einrichtungen als Voraussetzung für den Versicherungsschutz unterhalten muss, benötigen wir eine umgehende Information hierüber, um alternative Maßnahmen (Wachdienst etc.) besprechen und vereinbaren zu können. Eine Information an die zuständige Feuerwehr ist ebenfalls erforderlich.
Elektronische Schlösser: Die Sicherheitstechnik hält die Türen verschlossen, sodass eine mechanische Öffnung erfolgen muss.
Welche Vorsichtsmaßnahmen sind bei einem Stromausfall zu treffen?
Bei einem längeren Stromausfall in der kalten Jahreszeit sind Schutzmaßnahmen gegen Frostschäden wichtig. Der Trinkwasseranschluss sollte am Hausanschluss abgesperrt und alle Leitungen entleert werden. Sind Leitungen bereits eingefroren, sollten Kunden die Entnahmestellen bei abgestellter Wasserzufuhr öffnen. Die Leitungen sollten unter Aufsicht und vor Wiederinbetriebnahme der Wasserzufuhr aufgetaut werden.
Was ist zu beachten, wenn eine alternative Heizquelle eingesetzt wird?
!!! Nutzen Sie ausschließlich Wärmequellen, die für geschlossene Räume geeignet sind. Die Verwendung von zweckentfremdeten Holz-, Holzkohle- oder Gasgeräten, die nicht für den Betrieb in geschlossenen Räumen zugelassen sind, führen nicht nur zu einer erhöhten Brandgefahr: Aufgrund von Sauerstoffmangel und erhöhter Kohlenmonoxidbelastung besteht akute Lebensgefahr. !!!
Zur Verfügung gestellt von der VHV
Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, sprechen Sie mich an, ich berate Sie gerne!
Am einfachsten können Sie uns unter info@bk-kluge.de kontaktieren - wir freuen uns auf Sie!
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