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Als Opfer haftbar gemacht werden?

Die Arten der Cyber-Kriminalität sind vielfältig und werden im Laufe der Zeit leider immer umfangreicher. Nie war es so leicht wie heute, im Internet Anleitungen und Tools für eine Cyber-Attacke zu finden. Durch den einfachen Zugang zu den Informationen kann also nicht mehr nur ein ausgewiesener IT-Experte, sondern theoretisch auch Ihr Nachbar zum Täter werden. Erwartungsgemäß wird die Internetkriminalität von Jahr zu Jahr noch weiter ansteigen. Doch neben den enormen Schadenshöhen, die auf einen selbst zukommen können, gibt es noch weitere Gefahren, die die Internetkriminalität mit sich bringt. Wird man beispielsweise selbst Opfer eines Datendiebstahls und werden hierbei womöglich auch persönliche Kundendaten entwendet, kann man hierfür haftbar gemacht werden. Kann dann vor Gericht der Nachweis erbracht werden, dass man die Daten nicht entsprechend gesichert und dem Täter den Zugang ermöglicht hat, werden die Schadensersatzforderungen des geschädigten Dritten nicht lange auf sich ...

TravelSecure® ist bester Anbieter für Reiserücktrittskosten-Versicherung bei Stiftung Warentest/Finanztest

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Die Reiseversicherungsmarke  Travel Secure®  der Würzburger Versicherungs- AG konnte mit ihrer  Reiserücktrittskosten- Versicherung Topschutz ohne Selbstbeteiligung für Einzelpersonen und Familien/Paare  im Finanztest Januar 2021 auch in Zeiten von Covid-19 die Tester mit der  Gesamtnote 1,5 (sehr gut)  als einziger Anbieter überzeugen.     Die Reiseversicherungsmarke  Travel Secure®  der Würzburger Versicherungs- AG konnte mit ihrer  Jahresreiseversicherung Basisschutz ohne Selbstbeteiligung für Einzelpersonen und Familien/Paare  im Finanztest Januar 2021 auch in Zeiten von Covid-19 die Tester mit der  Gesamtnote 1,6 (gut)  überzeugen.     Nach dem Corona-Jahr 2020 ergaben sich für die Tester viele neue Fragestellungen. Der Schwerpunkt in diesem Test lag auf den Leistungen des Versicherungsschutzes, der Verständlichkeit der Versicherungsbedingungen, aber auch auf den Leistungen im Zusammenhang mit Covid-19-...

Gute Vorsätze für das neue Jahr?

 Gute Vorsätze für das neue Jahr? So ein Jahreswechsel ist ja seit jeher ein willkommener Anlass, um gute Vorsätze zu fassen und wichtige Dinge anzugehen, die man vielleicht schon viel zu lange vor sich hergeschoben hat.  Auch wir haben uns dazu Gedanken gemacht und wollen Ihnen an dieser Stelle drei wichtige Punkte mit auf den Weg ins neue Jahr geben. Vorsatz 1: Den Hinterbliebenschutz regeln  Nichts im Leben ist so sicher wie der Tod. An ihm kommt keiner vorbei.  Daher sollte man dieses Thema auch nicht tabuisieren. Besser ist es, sich rechtzeitig darauf vorzubereiten und die nötigen Weichen zu stellen – mit dem Problem werden spätestens in Ihrem eigenen Todesfall Ihre Angehörigen konfrontiert.  Und je jünger Sie bei Ihrem Ableben sind, desto größere finanzielle Lücken entstehen für die eigene Familie. Für viele Menschen stellt sich die Frage der Todesfallabsicherung oft nur im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung – und meist auch nur dann, wenn die f...

ohne Gesundheitsprüfung

 Wir alle werden früher oder später mit dem Tod konfrontiert. Damit es unseren Hinterbliebenen an nichts fehlt, möchten viele entsprechend vorsorgen. Doch was, wenn der eigene Gesundheitszustand den Abschluss einer Risiko-LV erschwert? Wir zeigen Ihnen Alternativen Sie haben einen hohen Kredit aufgenommen und möchte die Summe im Falle Ihres Ablebens absichern? Oder vielleicht möchten Sie auch nur wissen, dass es Ihren Hinterbliebenen nicht an finanziellen Mitteln fehlt, sollten Sie nicht mehr leben. In all diesen Fällen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll. Doch auch hier gilt es, einen Gesundheitsfragebogen zu beantworten. Sterbegeldversicherung Der aktuelle Gesundheitszustand, das Alter sowie der Raucherstatus beeinflussen nicht nur die Höhe der Prämie, sondern auch, ob der Abschluss einer Risiko-LV überhaupt möglich ist. Alternativ zur Risiko-LV ist auch der Abschluss einer Sterbegeldversicherung möglich. Hier wird in der Regel auf eine Karenzzeit statt einer Gesundheitspr...

Ein weitreichender Brandherd

Wussten Sie, dass es in Deutschland jährlich allein aufgrund von Bränden und Explosionen zu über 200.000 Feuerwehreinsätzen* kommt? Ein Brand kann schwerwiegende Auswirkungen haben. Er bedroht Leben und zerstört Sachwerte. Die Kosten für den Wiederaufbau bedrohen auch fast immer Existenzen. Das betrifft nicht nur Privatpersonen, sondern auch Firmen und Selbstständige mit eigenen Immobilien. Mit unserem heutigen Fall des Monats zeigen wir Ihnen ein Beispiel des Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutzes bei Gewerbekunden. Die X GmbH muss eines ihrer Bürogebäude aufgrund eines schweren Brandes komplett neu aufbauen. Zu allem Übel kommen noch unangenehme Streitigkeiten mit der Brandversicherung hinzu. Die Versicherung bewertet die Wiederherstellungskosten des betroffenen Gebäudes deutlich geringer als die Firma. Es kommt zu einer Auseinandersetzung vor Gericht - wer von beiden Parteien kommt zu seinem Recht?  *Quelle der Studie: Statista, "Anzahl der Feuerwehreinsätze bei Bränden und Expl...

Was ist eigentlich...Fahrlässigkeit und Vorsatz

Beim Wechsel einer Versicherung und spätestens im Schadenfall stolpert man manchmal über die Begriffe "Fahrlässigkeit" und "Vorsatz" Doch was bedeutet das genau?   Dachdecker Müller-Schulze soll uns das veranschaulichen:   Der f ahrlässig verursachte Schaden „Huch, das wollte ich nicht“ Müller-Schulze fällt bei der Arbeit am Haus ein Ziegel aus der Hand und verletzt einen Passanten am Kopf. Der Schaden wird fahrlässig verursacht, da kein aktives Handeln von Müller-Schulze kausal zum Schaden beiträgt. Vorzuwerfen wäre ihm allenfalls, dass er den Ziegel hätte fester greifen müssen. Es liegt daher keine Absicht vor, jemanden zu schädigen.   Der grob fahrlässig verursachte Schaden „Da hätte ich aber besser aufpassen müssen!“ Müller-Schulze deckt ein Dach ein. Einer der Ziegel ist beschädigt und kann nicht verwendet werden. Gedankenlos wirft er diesen über die Schulter das Dach hinab, wodurch das Geschoss einen Passanten am Kopf verletzt. Dieser Scha...

Pauschaler Urlaubsärger

Anni und ihr Mann Charly H. hatten schon am Jahresanfang für sich und die beiden Kinder in den Osterferien einen Städtetrip nach Rom gebucht. Wegen Corona wurde daraus leider nichts. Die Reise wurde abgesagt. Trotz mehrerer Nachfragen wurde das Geld lange nicht ausgezahlt. Der „Reiseveranstalter“ behauptete, es würde sich nicht um eine Pauschalreise handeln, sondern Flug und Hotel wären einzeln gebucht worden und man sei ja nur Reisevermittler, nicht Reiseveranstalter. Daher könne nicht der gesamte Reisepreis erstattet werden. Dann kam auch noch ein Anruf einer sehr freundlichen Dame, die einen Gutschein angeboten hat. Die ca. 3.000,- € brauchte die Familie aber dringend, schließlich befand sich Charly H. in Kurzarbeit. Einen Gutschein könnten sie also gar nicht annehmen, selbst wenn sie wollten. Da sie in dem Fall nicht weiterkamen, wendete sich Charly H. an die Online-Beratung seiner Rechtsschutzvers...