Was ist eigentlich...Fahrlässigkeit und Vorsatz

Beim Wechsel einer Versicherung und spätestens im Schadenfall stolpert man manchmal über die Begriffe "Fahrlässigkeit" und "Vorsatz"

Doch was bedeutet das genau?

 

Dachdecker Müller-Schulze soll uns das veranschaulichen:

 

Der fahrlässig verursachte Schaden „Huch, das wollte ich nicht“

Müller-Schulze fällt bei der Arbeit am Haus ein Ziegel aus der Hand und verletzt einen Passanten am Kopf.

Der Schaden wird fahrlässig verursacht, da kein aktives Handeln von Müller-Schulze kausal zum Schaden beiträgt. Vorzuwerfen wäre ihm allenfalls, dass er den Ziegel hätte fester greifen müssen. Es liegt daher keine Absicht vor, jemanden zu schädigen.

 

Der grob fahrlässig verursachte Schaden „Da hätte ich aber besser aufpassen müssen!“

Müller-Schulze deckt ein Dach ein. Einer der Ziegel ist beschädigt und kann nicht verwendet werden. Gedankenlos wirft er diesen über die Schulter das Dach hinab, wodurch das Geschoss einen Passanten am Kopf verletzt.

Dieser Schaden wird grob fahrlässig verursacht, da Müller-Schulze eine andere Absicht verfolgt, als jemanden zu schädigen. Um niemanden zu verletzten, hätte er sich zunächst mindestens vergewissern müssen, dass kein Passant vorbeiläuft, der gefährdet werden könnte.

 

Der bedingt vorsätzlich verursachte Schaden „Mir egal…!“

Müller Schulze bemerkt eine Gruppe Nachbarskinder, die sich vor dem Haus versammelt, ihm bei der Arbeit zuschaut und Faxen macht. Als er einen beschädigten Ziegel entdeckt, wirft er diesen das Dach hinab. Ihm ist dabei bewusst, dass die Gefahr besteht, die Kinder zu treffen. Da er genervt ist, ist ihm das jedoch gleich. Der Ziegel trifft einen Zehnjährigen im Gesicht.

Dieser Schaden wird bedingt vorsätzlich verursacht. Müller-Schulze kann die potenzielle Gefahr für andere, die in seinem Handeln steckt, abschätzen. Wichtiger Unterschied: Es liegt zwar weiterhin keine Absicht vor, jemanden zu schädigen, wird aber billigend in Kauf genommen.

 

Der vorsätzlich verursachte Schaden „Ha“ Den hab ich gut getroffen!“

Gegen Ende des Tages kommt der Bauherr zur Baustelle, um den Fortschritt zu begutachten. Ununterbrochen maßregelt er den Handwerker und verhält sich diesem gegenüber sehr herablassend. Der genervte Müller-Schulze nimmt einen Ziegel und wirft ihn gezielt nach dem Bauherren, den er so mit geübtem Auge niederstreckt.

Dieser Schaden wird vorsätzlich begangen. Die Handlung ist bei vollem Bewusstsein einzig darauf ausgelegt, jemanden zu schädigen.

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