Ein weitreichender Brandherd

Wussten Sie, dass es in Deutschland jährlich allein aufgrund von Bränden und Explosionen zu über 200.000 Feuerwehreinsätzen* kommt? Ein Brand kann schwerwiegende Auswirkungen haben. Er bedroht Leben und zerstört Sachwerte. Die Kosten für den Wiederaufbau bedrohen auch fast immer Existenzen. Das betrifft nicht nur Privatpersonen, sondern auch Firmen und Selbstständige mit eigenen Immobilien.

Mit unserem heutigen Fall des Monats zeigen wir Ihnen ein Beispiel des Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutzes bei Gewerbekunden.

Die X GmbH muss eines ihrer Bürogebäude aufgrund eines schweren Brandes komplett neu aufbauen. Zu allem Übel kommen noch unangenehme Streitigkeiten mit der Brandversicherung hinzu. Die Versicherung bewertet die Wiederherstellungskosten des betroffenen Gebäudes deutlich geringer als die Firma. Es kommt zu einer Auseinandersetzung vor Gericht - wer von beiden Parteien kommt zu seinem Recht? 


*Quelle der Studie: Statista, "Anzahl der Feuerwehreinsätze bei Bränden und Explosionen in Deutschland von 2000 bis 2017"


Neugierig? 

Dann geht´s jetzt weiter.....

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Die X GmbH betreibt in einem ihrer Gebäude eine Fitness- und Wellnessanlage. Aus ungeklärter Ursache fängt die Sauna im Dachstuhl des Gebäudes eines Nachts Feuer. Das Dachgeschoss und das erste Stockwerk brennen völlig nieder und die herunterstürzenden Dachbalken bringen die Decke des Erdgeschosses zum Einsturz. Die Feuerwehr bekommt den Brand nur mit sehr viel Löschwasser unter Kontrolle. Das Löschwasser dringt sogar bis in den Keller ein, weshalb das Gebäude nun abrissfällig ist.

Das Gebäude muss völlig neu aufgebaut werden. Die Brandversicherung schickt einen Gutachter. Dieser bemisst den Wiederherstellungswert des Gebäudes inklusive Einrichtung auf 2 Mio. €. Die Gesellschafter der X GmbH stehen diesem Ergebnis skeptisch gegenüber. Ihrer Ansicht nach sind das Gebäude und die Einrichtung viel höher zu bewerten. Sie beauftragen daher einen eigenen Gutachter.

Laut diesem Gutachter kostet die Wiederherstellung des Gebäudes inklusive der Einrichtung ca. 1 Mio. € mehr, als der Gutachter der Versicherung ermittelt hat. Es kommt daher zu einem Schriftwechsel mit der Brandversicherung. Diese reagiert aber anders als erhofft und kürzt Ihrerseits den Wert auf jetzt nur noch 1,5 Mio. €. Sie erklärt, dass eine Unterversicherung vorliegt und die teure Einrichtung nicht ausreichend versichert gewesen ist.

Genervt ruft der Geschäftsführer der X GmbH bei seiner Rechtsschutzversicherung der KS/AUXILIA an. Diese empfiehlt sofort einen spezialisierten Rechtsanwalt, der mit einem Schreiben unter Androhung der Klageerhebung eine Frist zur Zahlung des Betrages von 3 Mio. € setzt. Doch die Brandversicherung schaltet weiter auf stur. Daher kommt es zum Prozess. Ein weiterer vom Gericht hinzugezogener Gutachter wird angehört. Dieser trifft die Entscheidung, dass das Gebäude und die Einrichtung zwar mehr Wert waren als von dem ersten Gutachter angesetzt, aber nicht ganz so viel wie vom zweiten Gutachter angenommen. Seiner Ansicht nach beläuft sich der Wert auf 2,4 Mio. €.

Nach eingehender Befragung durch den Rechtsanwalt der X GmbH kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass weitere 100.000,- € notwendig sein werden, um das Gebäude gleichwertig wiederaufzubauen. Der Richter schlägt den Parteien daher zum Abschluss des Verfahrens einen Vergleich vor. Die Brandversicherung zahlt insgesamt 2,5 Mio. € bei entsprechender Kostenverteilung. Die Brandversicherung muss 87 % der Prozesskosten in Höhe von insgesamt 80.000,- € übernehmen. Die restlichen ca. 11.000,- €, übernimmt die KS/AUXILIA für die X GmbH.


Hintergrund

Dieser Fall ist über den Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz der AUXILIA gemäß § 28a ARB 2016 versichert und zum Beispiel in den JUR-Produkten für Gewerbekunden automatisch enthalten.

 

Interessiert? Dann freuen wir uns von Ihnen zu hören - am besten noch heute! info@bk-kluge.de

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