ohne Gesundheitsprüfung

 Wir alle werden früher oder später mit dem Tod konfrontiert. Damit es unseren Hinterbliebenen an nichts fehlt, möchten viele entsprechend vorsorgen. Doch was, wenn der eigene Gesundheitszustand den Abschluss einer Risiko-LV erschwert? Wir zeigen Ihnen Alternativen


Sie haben einen hohen Kredit aufgenommen und möchte die Summe im Falle Ihres Ablebens absichern? Oder vielleicht möchten Sie auch nur wissen, dass es Ihren Hinterbliebenen nicht an finanziellen Mitteln fehlt, sollten Sie nicht mehr leben.


In all diesen Fällen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll. Doch auch hier gilt es, einen Gesundheitsfragebogen zu beantworten.


Sterbegeldversicherung

Der aktuelle Gesundheitszustand, das Alter sowie der Raucherstatus beeinflussen nicht nur die Höhe der Prämie, sondern auch, ob der Abschluss einer Risiko-LV überhaupt möglich ist. Alternativ zur Risiko-LV ist auch der Abschluss einer Sterbegeldversicherung möglich. Hier wird in der Regel auf eine Karenzzeit statt einer Gesundheitsprüfung gesetzt. Es lassen sich jedoch nur Summen bis zur einer maximalen Höhe von 20.000 Euro abschließen. Die Sterbegeldversicherung dient vor allem dazu, die Bestattungskosten zu finanzieren und ist daher in der Versicherungssumme begrenzt.


Die „lebenslange Risiko-LV“

Sinnvoller ist der Abschluss einer „lebenslangen Risikolebensversicherung“. Anbieter wie die Allianz mit ihrer Vermögenspolice, die Standard Life mit Weitblick oder die Versicherungskammer Bayern mit ihrem VermögensDepot Chance zeigen, wie die Alternative zur Risikolebensversicherung aussehen kann. Diese Produkte eignen sich vor allem auch dann, wenn Ihr Kunde erbschaftssteuerfrei Geld vermachen möchte.

Anders als bei einer herkömmlichen Risikolebensversicherung zahlt der Kunde hier keine Risikoprämie für den Fall seines Ablebens während der Vertragslaufzeit, sondern bespart den Vertrag regelmäßig oder als Einmalzahlung. Somit bildet sich ein Kapital, welches dann an die Hinterbliebenen als Todesfallleistung ausgezahlt wird.

Wichtig hierbei: Bei dem Erblasser muss es sich um die versicherte Person handeln. Der Erbe hingegen muss VN und bezugsberechtigte Person sein. Natürlich hängt die ausbezahlte Summe somit stark von dem eingezahlten Kapital und der Laufzeit ab. Der Kunde hat hier jedoch die Möglichkeit zu entscheiden, wie chancenreich sein Kapital angelegt werden soll. Das Gute: Bei dieser Variante ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich.

Manch einer fragt sich nun vielleicht, inwiefern unterscheidet sich diese Variante von einer Lebensversicherung? Zum einen ist die lebenslange Risiko-LV, wie der Name schon sagt, nicht an eine Vertragslaufzeit gebunden. Der Vertrag läuft so lange der VN lebt oder bis zu einem maximalen Endalter von 99 Jahren und kann entsprechend bespart werden. Zudem bietet sie den Vorteil, dass die Leistung als Todesfallleistung ausbezahlt wird und so nicht versteuert werden muss. Da es sich um eine Leistung aus einem Versicherungsvertrag handelt, fließt diese nicht in die Erbmasse mit ein.


Todesfallleistung in Rententarifen

Wir möchten Ihnen natürlich nicht vorenthalten, dass Sie auch eine entsprechende Todesfallabsicherung innerhalb einiger Fondsrententarife absichern können. Dies ist jedoch meist mit einer Karenzzeit (entfällt bei Unfalltod) verbunden und ist ebenfalls auf maximale Summen von 50.000 Euro bzw. 200 Prozent der Beitragssumme (ERGO Rente Chance, uniVersa topinvestRENTE) oder bis 120.000 Euro, bzw. 60 Prozent der Beitragssumme (Württembergische Genius) begrenzt. Dadurch muss jedoch eine überdurchschnittlich hohe Prämie aufgebracht werden. 

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