Unberechtigte Fahrer und die Kfz-Versicherung
Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung muss im Regelfall ein bestimmter Fahrerkreis festgelegt werden. Dieser wirkt sich auf das Schadenrisiko und damit auf die zu zahlende Prämie aus. Fährt jemand außerhalb dieses Personenkreises das Fahrzeug, gefährdet dies den Versicherungsschutz nicht (ausgenommen sind wie immer vorsätzliche Verstöße). Es muss aber unbedingt festgestellt werden, ob diese Person als berechtigter oder als unberechtigter Fahrer gilt. Ein Auszug aus den Bedingungen liefert die Definition: „ Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht.“ Im Sinne der Versicherungsbedingungen wird sie also in den meisten Fällen als berechtigt eingestuft werden. Schauen wir uns ein paar Schadenfälle an. Die Haftpflicht entschädigt den Geschädigten immer. (Wir gehen im Weiteren von „normalen“ Schäden aus und klammern daher Ausschlüsse mal aus.) Sie ist eine Pflich...