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Elementarschäden - die Lage ist entscheident

Elementarschäden können richtig teuer werden - aber nicht jede Versicherung ist bereit diese abzusichern. Wir verraten, wie es trotzdem günstiger klappt - auch wenn sie nicht in den ZÜRS-Zonen 1 und 2 leben. Als die wohl häufigste Elementarschadenursache sind Hochwasser/Überschwemmungen zu nennen. Diese werden von Mal zu Mal scheinbar immer unberechenbarer. Neben den Kosten für die Reparatur von Beschädigungen am Gebäuden fällt hier zudem der Aufwand, der für Abpumpen, Reinigung, der Trockenlegung/Sanierung und ggf. dem endgültigen Abriss des Gebäudes an. Hinzu kommen Kosten für eine alternative Unterkunft, Mietausfälle usw. Wir sprechen also von hohen Belastungen die auf einen Kunden zukommen können. Doch auch der Hausrat wird nach dem Kontakt mit einem Hochwasser in Mitleidenschaft gezogen sein. Möbel quellen auf, Elektrogeräte sterben den Kurzschlusstod und all der Dreck, den die Flut mit sich bringt… Auch in der Hausratversicherung hat die Elementarschadendeckung ihre Berechtigung...

Das ermüdete Material

 Klaus G. ist Fliesenlegermeister und bekommt einen neuen Auftrag. Im Haus von Michael F. sollen neue Fliesen verlegt werden. Die Fliesen hat sich Michael F. schon ausgesucht und gekauft. Nachdem Klaus G. die ersten Fliesen verlegt hat, erwartet ihn Michael F. am nächsten Morgen auf der Baustelle. Michael F. sagt, er habe es sich anders überlegt und andere Fliesen ausgesucht. Klaus G. soll diese Fliesen besorgen und nochmal von vorne anfangen. Klaus G. weist darauf hin, dass dies einiges mehr an Zeit und Arbeit kosten würde. Michael F. unterschreibt das geänderte Angebot. Nach Abschluss des Auftrages schickt Klaus G. die Rechnung. Eine Zahlung erfolgt leider nicht. Daraufhin ruft Klaus G. bei seinem Kunden an und erkundigt sich nach dem Grund. Michael F. beschwert sich, denn im Keller tropft Wasser von der Decke. Er unterstellt Klaus G., dass er beim Wegstemmen der ersten Fliesen die Fußbodenheizung beschädigt hat. Klaus G. ist entsetzt. Er ist sich aber sicher, nichts beschädigt z...

Aufregende Arbeitswelt

Eine unberechtigte Kündigung, die Versetzung an einen anderen Standort oder ausbleibende Gehälter – die Gründe für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind vielfältig. Mit Hilfe eines Anwalts können die Angestellten gegen die Entscheidung ihres Chefs vorgehen. Ben T. ist seit vielen Jahren ein treuer und zuverlässiger Angestellter bei der Firma J. Als sein Vorgesetzter und auch der Geschäftsführer die Firma verlassen, wird alles anders. Aus dem Nichts wird Ben T. vorgeworfen, Firmengelder im Wert von 150.000,- € veruntreut zu haben. Kann sich Ben T. gegen diese Vorwürfe wehren? In unserem heutigen Fall des Monats zeigen wir Ihnen ein Beispiel zur Leistungsart Arbeits-Rechtsschutz für nichtselbstständige Tätigkeiten. Aufregende Arbeitswelt Ben T. ist seit vielen Jahren bei der Firma J. angestellt und dort sehr zufrieden. Doch dann verließen der Geschäftsführer und auch sein Vorgesetzter die Firma. Ein Jahr später gab es eine polizeiliche Durchsuchung in der Firma. Die V...

GRUPPENUNFALLVERSICHERUNG - GUT FÜR SIE UND IHRE MITARBEITER!

 Wo gearbeitet wird, passieren Unfälle — trotz aller Vorsicht.  Immer wieder. Glücklicherweise gibt es ja die gesetzliche Unfallversicherung - mögen Sie da vielleicht denken... Das ist soweit schon korrekt, aber die gesetzliche Unfallversicherung versichert lediglich Arbeits- und Wegeunfälle. Unfälle, die in der Freizeit geschehen, sind da außen vor! Außerdem werden Leistungen nur erbracht, wenn die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Und auch wenn Ihr Mitarbeiter nicht auf dem direkten Weg nach Hause, sondern wegen einem Einkauf einen kleinen Umweg fährt und dabei einen Unfall hat, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Wer sich in einem solchen Fall nicht privat abgesichert hat, hat meist keine Aussicht auf Leistung oder Entschädigung. Außerdem ist es erwiesen, dass rund 70 Prozent aller Unfälle in der Freizeit geschehen — und dafür besteht über die gesetzliche Unfallversicherung keinerlei Versicherungsschutz. Diese Lücke lässt sich mit einer b...

Notvertretungsrecht für Ehegatten - trotzdem noch eine Vorsorgevollmacht?

Mit dem Beschluss vom 05.03.2021 wurden Ehegatten untereinander automatisch und befristet zu Vertretern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge bestimmt, wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewußtlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht selbst besorgen kann. Dies beinhaltet auch die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht. Alle nicht mit der Gesundheit in Zusammenhang stehenden Handlungen, beispielsweise Vermögens- und Versicherungsangelegenheiten werden aber nicht von dieser Regelung erfasst. Ausgeschlossen sind zudem beispielsweise auch die weit verbreiteten wechselseitigen Bevollmächtigungen zwischen Kindern und deren Eltern sowie zwischen verwitweten oder alleinstehenden Personen mit sonstigen Angehörigen. Schwere Krankheit, Unfall, Demenz im Alter – der Ernstfall kann jeden treffen. Wer seine Angelegenheiten dann nicht mehr selbst regeln kann, wird ohne Vorsorgevollmacht unter Betreuung gestellt. Daran ändert im Ergebnis auch das neue No...

Sie müssen davon leben können ...

Den Wert der eigenen Arbeitskraft kann man gar nicht hoch genug einschätzen.  Für fast jeden gilt: Nur mit Arbeit verdient man auch Geld.  Und wer nicht mehr arbeiten kann, muss mit massiven Einschränkungen zurechtkommen,  rutscht womöglich sogar sozial ab.  Da hilft auch staatliche Unterstützung nicht viel – und mehr dürfen Sie in einem solchen Fall nicht erwarten.  Sie haben bereits vorgesorgt und z. B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen? – Sehr gut! Dann haben Sie eine der wichtigsten Entscheidungen für Ihre Vorsorge bereits getroffen.  Doch natürlich ist der Abschluss eines solchen Vertrags auch immer eine Momentaufnahme: Die gewählte Rentenhöhe passt zu Ihrem Einkommen und Ihrem Bedarf zum Zeitpunkt des Abschlusses. Anpassungen durch Dynamisierung sorgen dafür, dass die Kaufkraft erhalten bleibt und jeder Euro auch in zehn Jahren noch den gleichen Realwert hat.  Aber was ist, wenn Ihr Bedarf durch besondere Ereignisse steigt? Wer Ki...

Die offene Türe

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  Überfälle im Einzelhandel und Einbrüche mit Diebstahl in Gewerbegebäuden sind keine Seltenheit mehr. Über 1,8 Millionen* Diebstahlsdelikte wurden im Jahr 2019 in Deutschland polizeilich erfasst. Die Folgen eines Einbruch-Diebstahls für das betroffene Unternehmen gehen meist über Sachschäden, Verwüstung und Vandalismus hinaus. So ergeht es auch der H GmbH in unserem heutigen Fall des Monats. In einer ihrer Lagerhallen wurden teure Waren im Wert von 50.000,- € gestohlen. Doch es sind keine nachweisbaren Spuren sichtbar, die auf einen Einbruch hinweisen. Der Geschäftsführer Andreas H. fragt sich, wie die Diebe in die Lagerhalle gelangen konnten. Wer ist dafür verantwortlich und wird er den Schaden ersetzt bekommen? Mit unserem heutigen Fall des Monats zeigen wir Ihnen einen Schadenfall zum Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen. Die offene Türe Die H GmbH hat neben ihren Büroräumen eine große Lagerhalle zur Aufbewahrung ihrer Waren. Ein Schließdien...