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Hierzulande ist die Verschuldenshaftung (wer einem Dritten Schaden zufĂŒgt, ist zur Zahlung von  Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld verpflichtet) gesetzlich geregelt. Es gibt allerdings Ausnahmen, in denen sie nicht zur Anwendung kommt.

Ein jĂŒngstes Gerichtsurteil befasste sich mit einem solchen Fall, bei dem ein Kind nach intensivem Spiel auf einem SpielgerĂ€t vor einem GeschĂ€ft die Balance verlor und gegen ein Schaufenster fiel. Das Schaufenster wurde dabei stark beschĂ€digt. Das Gericht war der Auffassung, dass das Kind fĂŒr den entstandenen Schaden nicht haftbar gemacht werden könne, da keine schuldhafte Verursachung vorlag. Der betroffene Ladenbesitzer muss als Konsequenz die Reparaturkosten selbst tragen.

Schaufenster sind oft besonderen Risiken ausgesetzt, sei es durch UnfĂ€lle, Vandalismus oder  ungewöhnliche Ereignisse wie im beschriebenen Fall. Da der Aufschub einer Reparatur oft undenkbar ist, erweist sich eine Glasversicherung in solchen FĂ€llen als Ă€ußerst empfehlenswert, da sie SchĂ€den abdeckt, die durch Bruch oder BeschĂ€digung von GlasflĂ€chen entstehen – und zwar unabhĂ€ngig davon, ob eine klassische Gefahrenursache vorliegt. Besonders fĂŒr Unternehmen mit viel Kundenverkehr bzw. LĂ€den in belebter Lage, aber auch fĂŒr GeschĂ€fte mit entsprechender Ausstattung (z. B. Spiegel, Ausstellungsvitrinen, SchaukĂ€sten, oft auch Leuchtreklametafeln usw.) ist der Schutz durch eine Glasversicherung daher ein wichtiger Bestandteil der Risikovorsorge. So bleibt der GeschĂ€ftsbetrieb  weitestgehend ungestört und plötzliche Kostenbelastungen werden vermieden.

Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, sprechen Sie mich an, ich berate Sie gerne!

Am einfachsten können Sie uns unter info@bk-kluge.de kontaktieren - wir freuen uns auf Sie!

P.S.: Wir bieten einen weiteren Premiumservice an - dieser schließt sogar Facharzttermine ein ;-)

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