📰Newsletter: BGH-URTEIL: GENERALKLAUSEL OBLIEGENHEITEN IST GÜLTIG
Nun ist es amtlich: Die Verpflichtung, gesetzliche, behördliche oder vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften einhalten zu müssen, verstößt nicht gegen das Transparenzgebot! In den Bedingungen vieler privater und gewerblicher Sachversicherungsverträge findet sich ein Passus, dass gesetzliche, behördliche oder vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften einzuhalten sind. Solche Klauseln sind umstritten und wurden in der Vergangenheit von Gerichten als intransparent und unwirksam bewertet. Eine Leistungskürzung oder -verweigerung war dem Versicherer dann nicht möglich. Diese Zeiten sind nun weitestgehend vorbei, denn der Bundesgerichtshof urteilte, dass eine solche Klausel in den Bedingungen für den Versicherungsnehmer nicht intransparent sei (Urteil vom 25.09.2024 – IV ZR 350/22). Im konkreten Fall ging es um einen Brand, der über die Wohngebäudeversicherung reguliert werden sollte. Nach einer Vorschussleistung in Höhe von 100.000 Euro verweigerte das Versich...