đEin Skiurlaub mit Folgen
Hintergrund
der Winter lockt viele Menschen auf die Pisten – sei es fĂŒr rasante Abfahrten oder entspannte Skiwanderungen. Doch UnfĂ€lle können schnell passieren. Oft geht es dann um die Frage der Haftung und der Absicherung.
Besonders herausfordernd wird es, wenn der Unfall im Ausland geschieht. In solchen FĂ€llen ist eine Rechtsschutzversicherung eine wertvolle UnterstĂŒtzung – von der KlĂ€rung der rechtlichen Lage bis hin zur Absicherung, falls der Fall vor Gericht landet.
In unserem Fall des Monats wird Johann B. in Ăsterreich auf der Piste von einem anderen Skifahrer in höchstem Tempo umgefahren. Dabei kommt es nicht nur zu einem beschĂ€digten Paar Skier, sondern auch zu schweren Verletzungen. Welche rechtlichen Regelungen gelten vor Ort? Ist die Rechtsschutzversicherung auch dort gĂŒltig? Wer haftet fĂŒr die SchĂ€den?
Johann B. freut sich schon seit Wochen auf seinen Skiurlaub in Ăsterreich. Dort kann er sich am besten von seinem Job in der Bank erholen. Extra fĂŒr diesen Ausflug hat er sich von seinem Weihnachtsgeld neue Skier gekauft. Gleich am ersten Tag kann er zumindest einen seiner Freunde ĂŒberreden, in der FrĂŒh gleich die erste Gondel nach oben zu nehmen, um die noch fast leeren Pisten zu genieĂen.
Oben angekommen, geht es erst einmal die ersten SchwĂŒnge nach unten. Es passiert gleich beim ersten Stopp. Johann B. wird von einer Person im hohen Tempo umgefahren und fliegt mehrere Meter die Piste hinab. Erst eine seitliche Absperrung hĂ€lt ihn auf.
Schnell eilen sein Begleiter und andere Skifahrer zu ihm, um zu helfen. Auch der Raser, der den Unfall verursacht hat, ist unter ihnen. Er entschuldigt sich und erklÀrt, dass er zu schnell geworden ist und nicht mehr bremsen konnte.
Johann B. hat starke Schmerzen im Brustbereich und kann die rechte Hand kaum bewegen. Einer seiner neuen Skier ist zerbrochen. Mit Hilfe kommt er bis zur Mittelstation. Er fÀhrt mit der Gondel nach unten und direkt zu einem Arzt.
Dort werden ein Rippenbruch sowie eine starke Prellung der Hand diagnostiziert. Damit ist der Skiurlaub vorbei, bevor er begonnen hat. AuĂerdem ist Johann B. mehrere Wochen arbeitsunfĂ€hig.
Seine Freunde raten ihm, er solle doch seinen entstandenen Schaden und Schmerzensgeld geltend machen. Nachdem sich Johann B. einigermaĂen erholt hat, kontaktiert er den Verursacher. Dieser will nichts mehr von seinem Verschulden wissen und weist alle AnsprĂŒche zurĂŒck.
Daher ruft Johann B. bei seiner Rechtsschutzversicherung KS/AUXILIA an. Der Experte gibt ihm zunĂ€chst die Information, dass Johann B. durch den weltweiten Schutz auch in Ăsterreich versichert ist. AuĂerdem benennt er einen dort ansĂ€ssigen Rechtsanwalt, der auf SkiunfĂ€lle spezialisiert ist.
Dieser Anwalt kommt zu dem Ergebnis, dass in Ăsterreich ein Schmerzensgeld von 20.000,- € angemessen ist. ZusĂ€tzlich kann er Schadenersatz fĂŒr die zerbrochenen Skier erhalten.
Trotz Anwalt kann jedoch auĂergerichtlich keine Einigung erzielt werden. Daher erhebt der Anwalt Klage vor dem Gericht in Innsbruck. Das Gericht glaubt den AusfĂŒhrungen der Zeugen und spricht Johann B. die vollen geforderten BetrĂ€ge zu.
Allerdings werden in Ăsterreich nicht wie in Deutschland alle Anwaltskosten von der Gegenseite gezahlt. FĂŒr Johann B. bleibt ein offener Betrag von ca. 3.000,- €. Diese Kosten ĂŒbernimmt die KS/AUXILIA fĂŒr ihn.
Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, sprechen Sie mich an, ich berate Sie gerne!
Am einfachsten können Sie uns unter info@bk-kluge.de kontaktieren - wir freuen uns auf Sie!
P.S.: Wir bieten einen weiteren Premiumservice an - dieser schlieĂt sogar Facharzttermine ein ;-)
Kommentare
Kommentar veröffentlichen