🏂Ein Skiurlaub mit Folgen

Hintergrund
der Winter lockt viele Menschen auf die Pisten – sei es für rasante Abfahrten oder entspannte Skiwanderungen. Doch Unfälle können schnell passieren. Oft geht es dann um die Frage der Haftung und der Absicherung.
Besonders herausfordernd wird es, wenn der Unfall im Ausland geschieht. In solchen Fällen ist eine Rechtsschutzversicherung eine wertvolle Unterstützung – von der Klärung der rechtlichen Lage bis hin zur Absicherung, falls der Fall vor Gericht landet.
In unserem Fall des Monats wird Johann B. in Österreich auf der Piste von einem anderen Skifahrer in höchstem Tempo umgefahren. Dabei kommt es nicht nur zu einem beschädigten Paar Skier, sondern auch zu schweren Verletzungen. Welche rechtlichen Regelungen gelten vor Ort? Ist die Rechtsschutzversicherung auch dort gültig? Wer haftet für die Schäden?


Johann B. freut sich schon seit Wochen auf seinen Skiurlaub in Österreich. Dort kann er sich am besten von seinem Job in der Bank erholen. Extra für diesen Ausflug hat er sich von seinem Weihnachtsgeld neue Skier gekauft. Gleich am ersten Tag kann er zumindest einen seiner Freunde überreden, in der Früh gleich die erste Gondel nach oben zu nehmen, um die noch fast leeren Pisten zu genießen.

Oben angekommen, geht es erst einmal die ersten Schwünge nach unten. Es passiert gleich beim ersten Stopp. Johann B. wird von einer Person im hohen Tempo umgefahren und fliegt mehrere Meter die Piste hinab. Erst eine seitliche Absperrung hält ihn auf.

Schnell eilen sein Begleiter und andere Skifahrer zu ihm, um zu helfen. Auch der Raser, der den Unfall verursacht hat, ist unter ihnen. Er entschuldigt sich und erklärt, dass er zu schnell geworden ist und nicht mehr bremsen konnte.

Johann B. hat starke Schmerzen im Brustbereich und kann die rechte Hand kaum bewegen. Einer seiner neuen Skier ist zerbrochen. Mit Hilfe kommt er bis zur Mittelstation. Er fährt mit der Gondel nach unten und direkt zu einem Arzt.

Dort werden ein Rippenbruch sowie eine starke Prellung der Hand diagnostiziert. Damit ist der Skiurlaub vorbei, bevor er begonnen hat. Außerdem ist Johann B. mehrere Wochen arbeitsunfähig.

Seine Freunde raten ihm, er solle doch seinen entstandenen Schaden und Schmerzensgeld geltend machen. Nachdem sich Johann B. einigermaßen erholt hat, kontaktiert er den Verursacher. Dieser will nichts mehr von seinem Verschulden wissen und weist alle Ansprüche zurück.

Daher ruft Johann B. bei seiner Rechtsschutzversicherung KS/AUXILIA an. Der Experte gibt ihm zunächst die Information, dass Johann B. durch den weltweiten Schutz auch in Österreich versichert ist. Außerdem benennt er einen dort ansässigen Rechtsanwalt, der auf Skiunfälle spezialisiert ist.

Dieser Anwalt kommt zu dem Ergebnis, dass in Österreich ein Schmerzensgeld von 20.000,- € angemessen ist. Zusätzlich kann er Schadenersatz für die zerbrochenen Skier erhalten.

Trotz Anwalt kann jedoch außergerichtlich keine Einigung erzielt werden. Daher erhebt der Anwalt Klage vor dem Gericht in Innsbruck. Das Gericht glaubt den Ausführungen der Zeugen und spricht Johann B. die vollen geforderten Beträge zu.

Allerdings werden in Österreich nicht wie in Deutschland alle Anwaltskosten von der Gegenseite gezahlt. Für Johann B. bleibt ein offener Betrag von ca. 3.000,- €. Diese Kosten übernimmt die KS/AUXILIA für ihn.


Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, sprechen Sie mich an, ich berate Sie gerne!

Am einfachsten können Sie uns unter info@bk-kluge.de kontaktieren - wir freuen uns auf Sie!


P.S.: Wir bieten einen weiteren Premiumservice an - dieser schließt sogar Facharzttermine ein ;-)

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