Die Eltern von Marie, Tobi und Ulla
sitzen auf ihrer Terrasse und schauen ihrer Tochter beim Spielen zu. Sie
sind froh, dass ihre Tochter Marie wieder fröhlich ist. Die vergangenen
Monate waren der blanke Horror.
Marie wurde in einem beliebten
Schüler-Chat auf das Übelste beschimpft und beleidigt. Auch Fotos von ihr
wurden hässlich verändert und verunstaltet. Es war fast schon ein
Shitstorm, obwohl Marie niemanden etwas getan hatte. Aus Sicht der Täterin
allerdings schon – Marie hatte die Hauptrolle im Schultheater bekommen und
das hatte ihrer Mitschülerin Janina überhaupt nicht gepasst. Deshalb kam
diese auf die Idee, unter verschiedenen Pseudonymen Marie im Netz zu
mobben.
Die Eltern von Marie hatten das Mobbing
anfangs nicht mitbekommen. Erst als Marie nicht mehr so fröhlich war, sich
zurückzog und auch die Noten schlechter wurden, schöpften sie langsam
Verdacht. Nach einem Hinweis von anderen Eltern kamen die beiden
schließlich auf den Chat. Anhand verschiedenen Einträge und Aussagen wurde
schnell klar, dass es sich bei dem "Täter" um Janina handelte.
Doch alleine kamen Tobi und Ulla nicht weiter - die Eltern von Janina
sagten einfach, dass ihre Tochter ja erst 12 Jahre alt und daher für nichts
verantwortlich sei!
In ihrer Verzweiflung schilderten Tobi
und Ulla die Angelegenheit daraufhin ihrer Rechtsschutzversicherung
KS/AUXILIA und bekamen einen spezialisierten Anwalt empfohlen. So einfach,
wie es sich Janinas Eltern dachten, war es nämlich nicht. Strafrechtlich
konnte Janina aufgrund ihres Alters zwar nicht belangt werden, doch
zivilrechtlich schon. Dazu musste sie für ihre Taten die zur Erkenntnis der
Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht haben. Davon konnte man bei
Janina durchaus ausgehen.
Der beauftragte Rechtsanwalt konnte vor
Gericht erreichen, dass Janina zur Unterlassung derartiger Äußerungen und
Posts, sowie zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 3.000,- €
verurteilt wurde. In dem Urteil wurde festgestellt, dass die 12-Jährige bei
ihren Taten die notwendige Einsichtsfähigkeit hatte. Die Kosten des Rechtsstreits
in Höhe von über 1.500,- € mussten am Ende die Eltern von Janina
übernehmen.
Hintergrund
Dieser Cyber-Mobbing-Fall ist über die Leistungsart Internet-Rechtsschutz
im privaten Bereich in allen Produkten der KS/AUXILIA, die
den Privat-Rechtsschutz beinhalten, der
aktuellen Tarifgeneration versichert.
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