Raimund T. hat eine Abmahnung bekommen.
Sein Arbeitgeber behauptet, er habe entgegen den ausdrücklichen Weisungen
die Hygienemaßnahmen wegen des Corona-Viruses missachtet. Er habe bei der
Annahme der Lieferung am 15. Mai dem Lieferanten die Hand gegeben und
diesen auch noch freundschaftlich am Arm berührt.
So war das aber nicht. Der Lieferant, den
Raimund T. seit Jahren kennt, hat ihn freundschaftlich am Arm zu sich
gezogen. Mit der anderen Hand Raimund T.s Hand zu einem Handschlag gepackt.
Das ging alles so schnell, dass Raimund T. völlig überrumpelt war. Raimund
T. hat dann schnell versucht, den Lieferanten etwas wegzudrücken und auf
das Abstandsgebot hinzuweisen. Der Lieferant sagte nur lachend "Ach
komm, stell Dich doch nicht so an". Um den Lieferanten nicht zu
verprellen, wollte Raimund T. um diesen Vorfall kein weiteres großes Aufsehen
machen. Sein Arbeitgeber sah das aber leider anders, was sich in einer
Abmahnung widerspiegelt.
Raimund T. ruft noch am Abend bei der
telefonischen Rechtsberatung seiner Rechtsschutzversicherung KS/AUXILIA an.
Er möchte die Abmahnung gerade in diesen schwierigen Zeiten nicht auf sich
sitzen lassen. Andererseits will er auch keinen (weiteren) Ärger mit seinem
Arbeitgeber riskieren. Dieser hat schließlich schon zwei Kollegen wegen der
Corona-Krise entlassen müssen.
Im Gespräch mit der KS/AUXILIA wird
Raimund T. auf die Möglichkeit einer Mediation hingewiesen. Diese ist
telefonisch möglich und Raimund T. müsste nicht selbst mit seinem
Arbeitgeber sprechen. Ein neutraler Mediator würde sich mit Raimund T. in
Verbindung setzen und sich die Sache schildern lassen. Der Mediator könnte
sich dann vermittelnd für Raimund T. bei dessen Arbeitgeber einsetzen und
versuchen, eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden. Raimund T.
findet das Angebot der Mediation genau richtig und ist einverstanden.
Der Mediator lässt sich von Raimund T.
die Angelegenheit ausführlich schildern. Zudem versichert er, dass der
Zwischenfall unverschuldet zustande kam und es Raimund T. unangenehm ist.
Der Mediator erreicht im Gespräch mit dem Arbeitgeber, dass dieser die
Abmahnung zurücknimmt. Raimund T. wird zwar nochmals auf die Gebote zur
Corona-Pandemie sensibilisiert, aber das ist für Raimund T. in Ordnung.
Ein sehr erfreuliches Ende dieser
unerfreulichen Geschichte - und das ganz ohne langwierige juristische
Auseinandersetzung! Die Kosten für die Mediation übernimmt die
Rechtsschutzversicherung KS/AUXILIA.
Hintergrund
Dieser Fall ist über die Leistungsart Arbeits-Rechtsschutz in allen
Produkten enthalten, die den Berufs-Bereich für nichtselbständige
Tätigkeiten enthalten.
Die
Mediation
ist ein PremiumService der KS/AUXILIA. Der PremiumService ist in allen Rechtsschutz-Produkten der KS/AUXILIA enthalten. Eine Mediation schließt weitere
juristische Schritte nicht aus und ist ohne Selbstbeteiligung versichert.
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