🚑 Wenn Schüler bei der Bearbeitung der Hausaufgaben verunfallen
Ein Schüler, der für eine Hausarbeit wie ein Schulreferat auf eigene Faust Anschauungsmaterial beschafft, steht dabei nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das belegt ein Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt. Maßgeblich für die Entscheidung war, dass die Schule die Beschaffung des Materials nicht ausdrücklich veranlasst hat. Hintergrund Ein 15-jähriger Schüler sollte in der fünften Schulstunde ein Referat über Korbblütler halten. Vor Unterrichtsbeginn legte er mit seinem Moped zunächst den üblichen Schulweg zurück, fuhr dann aber an der Schule vorbei, um sich von einem Feld Sonnenblumen zu holen. Die wollte er für seinen Vortrag als Anschauungsmaterial nutzen. Bevor er das Feld erreichte, erlitt er 1,5 Kilometer von der Schule entfernt einen Verkehrsunfall. Bei dem wurde er schwer verletzt. Der Schüler beantragte die Anerkennung des Unfalls als Schulunfall, um Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung zu erhalten. Die zuständige Unfallkasse lehn...