🌠Ein Funke aus dem All …oder wenn der Meteorit in das Haus kracht!
Information der VEMA vom 24.März 2026:
Was war das bitte für eine Schlagzeile am Sonntagabend, dem 08. März: “Meteorit schlägt in Hausdach ein – Fußballgroßes Loch im Schlafzimmerdach”. Da wurde der Großteil der Branche hellhörig. Nicht wenige Makler werden sich beim Lesen der Schlagzeile gefragt haben, ob denn seine Kunden gegen diesen Einschlag auch versichert wären. Denn die Vermutung liegt nahe, dass Meteoriteneinschläge bisher eher selten, wenn überhaupt, zum Thema im Beratungsgespräch gemacht wurden. Daher prüfen wir aktuelle Bedingungen auf die neue Gefahr für Wohngebäude.
Man muss von Glück sprechen, dass an diesem Sonntagabend niemand verletzt wurde. Nachdem der Meteorit das Hausdach durchbrochen hatte, wurden die Fliesen im Schlafzimmerboden beim Aufprall beschädigt. Stellt sich nun die Frage: Wer bezahlt den Schaden?
Ein Blick ins Kleingedruckte
Die erste Vermutung geht wohl in die Richtung, dass der Meteoriteneinschlag zumindest nicht in den Grundgefahren versichert sein dürfte. Man muss ehrlich sein, der Meteoriteneinschlag hat es tatsächlich noch nicht in einen Leistungsvergleich geschafft. Daher ist der Blick in die Versicherungsbedingungen nötig. Denn eine Vermutung ist eben nur eine Vermutung, die dem Kunden im Schadenfall nichts bringt.
Diesen Blick haben wir für Sie getan und viele, also wirklich sehr viele Bedingungen gelesen. Und in 95 Prozent der Fälle können wir den ersten Gedanken auch bestätigen. Aber eben nur in 95 Prozent der Fälle. Im absoluten Großteil der Bedingungen fällt der Begriff “Meteorit” nicht einmal und bleibt damit vom Versicherungsschutz unberührt.
So aber nicht bei unseren beiden VEMA-Deckungskonzepten der Alten Leipziger und der BarmeniaGothaer. Während die Alte Leipziger den Einschlag eines Meteoriten unter Fahrzeuganprall und Überschallknall in den Bedingungen fast schon versteckt, hat die BarmeniaGothaer dem Meteoriteneinschlag gar einen eigenen Punkt in den Bedingungen gegeben:
Somit haben wir zumindest zwei Anbieter, die sich bereits mit möglichen Schadenszenarien durch Meteoriten beschäftigt haben.
Nun werden einige findige Kollegen auf die Idee kommen, dass der ein oder andere Versicherer jedoch doch Schäden durch Flugkörper versichert hat. So u. a. auch die Domcura:
Jedoch muss dabei erwähnt werden, dass Meteoriten allgemein nicht als Flugkörper gelten. Flugkörper sind von Menschen geschaffene Objekte, wie z. B. Drohnen, Raketen oder Flugzeuge. Da Meteoriten natürlichen Ursprungs sind, sind sie auch keine Flugkörper.
Weitere Lösungen für Mitversicherung
Kundige Kollegen werden bereits den nächsten Einwurf bringen: Es gibt ja noch die “unbenannten Gefahren” oder auch “Allgefahren-Deckung” für die Wohngebäudeversicherung. Es gibt gar Versicherer, die das nicht als beitragspflichtige Option anbieten, sondern im leistungsstärksten Tarif des Anbieters inklusive ist, wie bei unserem VEMA-Deckungskonzept der Alten Leipziger, aber auch in den Tarifen der Allianz Premium, GEV Grundeigentümer Protect+ Premium oder auch Konzept & Marketing allsafe domo. Einige andere, jedoch nicht alle Versicherer, bieten entsprechenden Schutz gegen Beitrag an.
Unbenannte Gefahren bzw. Allgefahren-Deckungen sind im Grunde identisch von der Handhabe. Alle Gefahren, die nicht explizit ausgeschlossen sind, bleiben versichert. Wir konnten bei keinem Versicherer einen Ausschluss zu Meteoriteneinschläge finden, was dazu führt, dass ein solcher Schaden auch unter den Versicherungsschutz fällt.
Unser Fazit zum Meteoriteneinschlag
Auch wir bezweifeln, dass ein Schaden aufgrund eines Meteoriteneinschlages groß an Bedeutung gewinnen wird. Jedoch schreckt es sicher den ein oder anderen Kunden auf. Sie kennen nun mind. zwei Versicherer, die ein solches Schadenbild unter den Standardrisiken mitversichern. Gerne noch der faire Hinweis, dass BarmeniaGothaer (Tarif der Barmenia) den Meteoriteneinschlag im Premium-Tarif auch außerhalb unseres Deckungskonzeptes versichert (Hinweis im Falle des Falles auf eine Best-Leistungs-Garantie). Bei ängstlichen Kunden kann nun der Joker unbenannte Gefahren gezogen werden, wobei in diesem Fall auf die Selbstbeteiligung hingewiesen werden muss.
Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, sprechen Sie mich an, ich berate Sie gerne!
Buchen Sie sich einen Termin bei uns: zeeg.me/beatekluge oder Sie kontaktieren mich unter info@bk-kluge.de - wir freuen uns auf Sie!
P.S.: Wir bieten einen weiteren Premiumservice an - dieser schließt sogar Facharzttermine ein ;-)
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