đ Ein Funke aus dem All …oder wenn der Meteorit in das Haus kracht!
Information der VEMA vom 24.MĂ€rz 2026: Was war das bitte fĂŒr eine Schlagzeile am Sonntagabend, dem 08. MĂ€rz: “Meteorit schlĂ€gt in Hausdach ein – FuĂballgroĂes Loch im Schlafzimmerdach”. Da wurde der GroĂteil der Branche hellhörig. Nicht wenige Makler werden sich beim Lesen der Schlagzeile gefragt haben, ob denn seine Kunden gegen diesen Einschlag auch versichert wĂ€ren. Denn die Vermutung liegt nahe, dass MeteoriteneinschlĂ€ge bisher eher selten, wenn ĂŒberhaupt, zum Thema im BeratungsgesprĂ€ch gemacht wurden. Daher prĂŒfen wir aktuelle Bedingungen auf die neue Gefahr fĂŒr WohngebĂ€ude. Man muss von GlĂŒck sprechen, dass an diesem Sonntagabend niemand verletzt wurde. Nachdem der Meteorit das Hausdach durchbrochen hatte, wurden die Fliesen im Schlafzimmerboden beim Aufprall beschĂ€digt. Stellt sich nun die Frage: Wer bezahlt den Schaden? Ein Blick ins Kleingedruckte Die erste Vermutung geht wohl in die Richtung, dass der Meteoriteneinschlag zumindest nicht in den Grundgefahren versichert sein dĂŒ...