Wichtige Versicherungen für Selbständige

 Wer den Traum von der Selbständigkeit verwirklicht, hat trotzdem noch Pflichten. Eine davon ist, sich um den passenden Versicherungsschutz zu kümmern. Denn während im Angestelltenverhältnis vieles vom Arbeitgeber geregelt wird, gilt es für autonom Tätige selbst aktiv zu werden. Welche Versicherungen es für Selbständige gibt und welche ein Muss sind, klären wir hier.  


Selbstständigkeit versichern – wer gilt als selbstständig

Bevor Sie sich mit den Versicherungen für Selbstständige beschäftigen, ist zunächst die Frage zu klären, ob Sie wirklich unabhängig arbeiten. Beispielsweise kann eine sogenannte Scheinselbständigkeit vorliegen, bei der Sie zwar als Selbstständiger agieren, aber dennoch fest in die Strukturen und Prozesse eines Unternehmens eingebunden sind. In diesem Fall ist der Arbeitgeber für eine Reihe von Sozialversicherungen anteilig zuständig, etwa die Kranken- und Rentenversicherung. Daher zunächst zur Definition: als selbständig gilt nur, wer

  • eigenständig ein Unternehmen gründet,
  • selbst das Unternehmensrisiko trägt,
  • Arbeitszeit und -ort sowie die Tätigkeit frei gestaltet
  • und Rechnungen stellt.

Als Selbstständiger bestimmen Sie also zu jeder Zeit, ob und welche Aufträge Sie annehmen. Sie müssen sich weder Dritten gegenüber zu verantworten noch sind Sie weisungsgebunden.

Weiterhin gibt es einen Unterschied zwischen
gewerblicher Selbständigkeit und
freiberuflicher Selbstständigkeit.

Die Trennung ist einerseits im Hinblick auf die Steuerverpflichtungen wichtig und andererseits hinsichtlich der Versicherung der Selbständigkeit. Zur Erinnerung: Wer gewerblich selbstständig ist, muss ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden.

Der Unterschied zwischen Freiberufler und Freelancer?

Freiberufler üben laut § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) „…wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten…“ aus. Sie zahlen keine Gewerbesteuer und sind nur dem Finanzamt gegenüber verpflichtet. Im Steuerrecht werden diese als Katalogberufe bezeichnet. Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören u. a.:

  • Heilberufe (Ärzte, Krankenpfleger; Hebammen, Physiotherapeuten etc.)
  • Architektur- und Ingenieurberufe
  • wirtschafts- und rechtsberatende Tätigkeiten
  • Medien- und Kunstschaffende
  • Lehrer
  • Dolmetscher
  • EDV-Dienstleister

Oft taucht im Zusammenhang mit freiberuflicher Arbeit der Begriff Freelancer auf. Das englische Wort bedeutet übersetzt „freier Mitarbeiter“ und bezieht sich auf Freiberufler, die auf eigene Rechnung für Unternehmen arbeiten. Freelancer sind also in bestimmte Projekte eingebunden, aber nicht angestellt – daher spricht man auch von „Kollegen auf Zeit“. Typische Freelancer-Tätigkeiten sind beispielsweise:

  • Software-Entwickler
  • Programmierer
  • Berater und Coaches
  • Grafikdesigner
  • Texter oder Redakteure

Im Gegensatz um Freiberufler muss der Freelancer ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen.

Die Unterscheidung zwischen Freiberuflern und Freelancern ist auch für die Versicherung der Selbstständigkeit wichtig, genauer gesagt zur Absicherung persönlicher und betrieblicher Risiken. Einige Versicherung sind sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Kranken- und Pflegeversicherung für Selbstständige

Eine Krankenversicherung nebst Pflegeversicherung ist für alle Selbständigen gesetzlich vorgeschrieben – egal ob Freiberufler oder Gewerbetreibender. Darüber hinaus sind je nach Berufsfeld weitere Risiken obligatorisch abzudecken.

Rentenversicherung für Selbstständige

Die Rentenversicherung ist nur für bestimmte Berufsgruppe verpflichtend vorgeschrieben. Dazu zählen:

  • Handwerker
  • Geburtshelfer
  • Künstler und Publizisten
  • Pflegekräfte
  • selbstständige Lehrer oder Erzieher
  • Seelotsen

Alternativ kann natürlich jeder Selbstständige eine freiwillige Rentenversicherung abschließen.

Tipp: Wenn die Rentenversicherung für Ihre Berufsgruppe verpflichtend ist, sollten Sie sich daranhalten, andernfalls drohen hohe Nachzahlungen oder Bußgelder.

Unfallversicherung für Selbstständige

Bei einigen Tätigkeiten ist das Risiko für Unfälle größer, daher schreibt der Gesetzgeber für diese Berufsfelder eine Unfallversicherung vor. Die Unfallversicherung für Selbstständige ist unter anderem verpflichtend für:

  • das Hausgewerbe (auch Heimgewerbe genannt)
    z.B. Schneider, Instrumenten- oder Spielwarenhersteller
  • Küstenschiffer
  • Landwirte
  • bestimmte Tätigkeiten im Gesundheitswesen, z.B. Physiotherapeuten oder Geburtshelfer

Informieren Sie sich bei Ihrer Ständekammer, welche Versicherungen verpflichtend sind.

Berufshaftpflichtversicherung für Selbstständige

Wenn die Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend vorgeschrieben ist, besteht in der Regel ein größeres Risiko, dass durch eine bestimmte Tätigkeit einer dritten Person ein Schaden entsteht. Diese Versicherungspflicht gilt unter anderem für selbstständige:

  • Ärzte
  • Apotheker
  • Ingenieure
  • Architekten
  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Versicherungsvermittler

Um Personen dieser Berufsgruppen vor hohen Schadenersatzforderungen und damit dem finanziellen Ruin zu schützen, ist die Berufshaftpflicht eine Pflichtversicherung.

Vermögenshaftpflichtversicherung für Selbststände

Besteht ein höheres Risiko, dass Selbstständige durch ihre Arbeit dem Auftraggeber einen hohen finanziellen Schaden zufügen, ist die Vermögenshaftpflichtversicherung für diese Berufe Pflicht. Dazu zählen beispielsweise:

  • Immobilienvermittler
  • Treuhänder
  • Inkassobüros
  • Zwangsvollstrecker

Auch hier ist der Hintergrund, dass Ihre Selbstständigkeit Sie nicht in den finanziellen Ruin führt. Denn Fehler oder Unplanbarkeit gehören zum Leben.

Selbstständigkeit versichern – privates versus betriebliches Risiko

Unternehmerisches und privates Risiko sind zwei Paar Schuhe. Das betriebliche Risiko ist das Risiko, dass ein Unternehmer seine Produkte oder Dienstleistungen im Rahmen von Vertragsverhältnissen aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig oder fehlerhaft erbringt.

Das private Risiko einer Selbstständigkeit bezieht sich vor allem auf das körperliche und geistige Vermögen, die selbständige Tätigkeit erfolgreich zu meistern. Das private Risiko betrifft aber auch private Eigentum

Während einige Versicherungen für Selbständige und Freiberufler private Risiken abdecken, sichern andere das unternehmerische Risiko. Aus diesem Grund gibt es beispielsweise bei der Haftpflichtversicherung die Trennung in Berufs- und Privathaftpflichtversicherung.

Zu den wichtigsten Versicherungen, um unternehmerische Risiken abzudecken, gehören:

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung
  • Firmenrechtsschutzversicherung
  • Geschäftsinhaltversicherung
  • Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Sachversicherungen z.B. für Maschinen oder die Elektronik
  • Kfz-Versicherung
  • Cyberversicherung
  • Gebäudeversicherung

Wichtige Versicherungen für persönliche Risiken sind vor allem die folgenden:

  • Privathaftpflichtversicherung
  • Private Kranken- und Pflegeversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Private Rentenversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Hausratversicherung

Private Risiken in der Selbstständigkeit absichern

Nicht alle privaten Versicherungen sind für Freiberufler und Selbständige notwendig und sinnvoll. Abhängig von Tätigkeit, Einkommen, Vermögen, dem Arbeitsort, den Arbeitsmitteln und dem eigenen Sicherheitsempfinden sollte ein individuelles Paket geschnürt werden.

Krankenversicherung für Selbstständige

Selbständige können in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in der privaten Krankenversicherung (PKV) Mitglied werden.

Ob für Ihre Selbstständigkeit die private oder die gesetzliche Krankenversicherung besser passt, hängt von diversen Faktoren ab. Bedenken sollten Sie aber: Wer sich einmal für die private Krankenversicherung entscheidet, dem bleiben die Türen für die gesetzliche Kasse in aller Regel verschlossen. 

Gesetzlich oder privat versichern?

Für die Wahl ob privat oder gesetzlich krankenversichert gilt unter anderem folgende Faustregel: Wer wenig verdient, ist in der gesetzlichen Kasse besser aufgehoben. Denn hier richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen. Ein weiteres Argument für die gesetzliche Krankenkasse: Bei gesetzlich krankenversicherten Eltern sind die Kinder automatisch mitversichert. Das heißt, hier sparen Sie eine Menge Geld.

Wer hingegen viel verdient, hat den Vorteil, dass er sich in der privaten Kasse ein Paket ganz individuell passender und hochwertiger Leistungen schnüren kann – einmal ganz abgesehen von den Privilegien, die Privatversicherte in vielen Arztpraxen oder Krankenhäusern genießen.

Vor dem Eintritt in die private Krankenversicherung verlangen ausschließlich alle Versicherer einen sogenannten Gesundheitscheck – fällt der zu Ihren Ungunsten aus, kann es sein, dass die Versicherung Sie ablehnt. Der Beitrag der privaten Krankenversicherung hängt vom Alter und dem Gesundheitsstatus ab und wird auch fällig, wenn es mal nicht so gut läuft. Je jünger und gesünder Sie bei Vertragsabschluss sind, desto weniger kostet die private Krankenversicherung für Selbständige und desto lieber werden Sie genommen.

Eine Ausnahme bilden freischaffende Künstler und Publizisten: Sie sind über die Künstlersozialkasse in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Um in die PKV zu kommen, müssen sie wie Angestellte ein Mindesteinkommen vorweisen.

Frist zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung beachten

Wenn Sie sich selbstständig machen möchten, bisher gesetzlich versichert waren und auch weiterhin gesetzlich versichert bleiben möchten, müssen Sie die sogenannte freiwillige Mitgliedschaft in der GKV innerhalb von drei Monaten nach Ende der bisherigen Mitgliedschaft (beispielsweise dem Ende eines Arbeitsverhältnisses) beantragen.

Krankengeld und Krankentagegeld: Wer bekommt wann was?

Wer krankheitsbedingt länger nicht arbeiten kann, erhält als Selbständiger oder Freiberufler im Gegensatz zu Angestellten nicht automatisch Krankengeld als Lohnfortzahlung.

Freiwillig gesetzlich Versicherte, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, können bei der Krankenkasse proaktiv eine sogenannte Wahlerklärung abgeben. Sie haben dann ab dem 43. Krankheitstag Anspruch auf Krankengeld, dafür erhöht sich aber der Beitragssatz um 0,6 Prozent. Die Wahlerklärung ist für mindestens drei Jahre verbindlich.

Wer das Krankengeld grundsätzlich vor der 43. Woche haben möchte, kann einen sogenannten Wahltarif „Krankengeld“ abschließen, dabei handelt es sich um eine Zusatzleistung, die die gesetzlichen Krankenkassen allen Selbstständigen verpflichtend anbieten müssen.

Privat krankenversicherte Selbständige können den Verdienstausfall mit einer Krankentagegeld-Versicherung decken. Diese kann übrigens auch bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse sinnvoll sein, um das Krankengeld aufzustocken bzw. die Versorgungslücke bis zum 43. Krankheitstag zu füllen.   

Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) empfiehlt sich für Angestellte wie Selbständige gleichermaßen. Für Letztere ist sie aber noch wichtiger, da sie nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind.

Können selbständig oder freiberuflich Tätige ihrem Beruf nicht mehr nachgehen, droht ohne eine Berufsunfähigkeitsversicherung die Verarmung, da alle laufenden Kosten weiterhin zu decken sind – nur ist das ohne Einkommen quasi unmöglich.

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Wer sich selbstständig macht, kann sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten und dass Sie in den vergangenen 30 Monaten mindestens 12 Monate (nicht zwingend am Stück) in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, sprich, dass Sie festangestellt waren – wenn Sie in dieser Zeit Arbeitslosengeld bezogen haben, zählt das auch. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist nur vor einer Existenzgründungen und nicht nachträglich möglich.

Altersvorsorge und Rentenversicherung für Selbständige

Da die meisten Selbständigen nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, müssen sie sich selbst um eine private Altersvorsorge kümmern. Ausnahmen stellen über die Künstlersozialkasse versicherte Berufe dar: Sie sind immer gesetzlich versichert.

Gründer können innerhalb von fünf Jahren freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung eintreten. Ansonsten gehört eine private Altersvorsorge für Selbständige zu den dringend empfohlenen Absicherungen, sei es in Form einer privaten Rentenversicherung oder kapitalbildenden Lebensversicherung.

Unfallversicherung für Selbstständige

Die Unfallversicherung schützt vor den verheerenden finanziellen Folgen, wenn Sie Ihre Tätigkeit wegen Invalidität aufgrund eines Unfalls nicht mehr ausüben können. Ob eine Unfallversicherung sinnvoll ist, hängt vor allem von der Frage ab, ob Ihr Beruf ein erhöhtes Unfallrisiko mit sich bringt oder ob Sie privat viel Sport machen bzw. ein risikoreiches Hobby haben, beispielsweise Klettern oder Gleitschirmfliegen. Denn der große Pluspunkt der privaten Unfallversicherung ist, dass sie auch Unfälle in der Freizeit einschließt.

Alternativ können sich Selbstständige bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft freiwillig unfallversichern – in diesem Fall sind jedoch nur berufliche Unfälle versichert.

Betriebliches Risiko absichern – notwendiger Versicherungsschutz

Je nach Tätigkeit, Arbeitsort oder den genutzten Arbeitsmitteln sind einige Versicherungen zum Schutz vor betrieblichen Risiken sinnvoll und andere weniger. Einige wie die Berufs- oder die Vermögenshaftpflicht sind für manche Berufsgruppen sogar verpflichtend. Machen Sie möglichst eine gründliche Bedürfnis-Risiko-Nutzen-Analyse, um das richtige Paket zu schnüren.

Betriebshaftpflichtversicherung

Für gewerblich Selbständige ist die Betriebshaftpflicht unverzichtbar: Kommen im Rahmen der betrieblichen Tätigkeiten durch Sie selbst oder Mitarbeiter Dritte zu Schaden, deckt sie die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden. Da in jedem Betrieb andere Risiken auftreten können, sollte die Betriebshaftpflichtversicherung individuell ausgestaltet sein. Wer Waren verkauft, braucht etwa eine Produkthaftpflicht.

Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung, die für Selbständige und Freiberufler in beratenden Berufen interessant und teilweise gesetzlich vorgeschrieben ist. Versäumt etwa ein Anwalt die Eingabefrist für einen Schriftsatz und der Mandant verliert seinen Prozess, muss er ohne Vermögenshaftpflicht für den Schaden aufkommen. Da es schnell um sehr hohe Summen gehen kann, ist die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Hausverwalter sowie Versicherungs- und Immobilienkreditvermittler Pflicht.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung ist für Selbstständige relevant, die die Kosten für Streitfälle absichern möchten. Geht es mit Kunden oder Mitarbeitern vor Gericht, trägt die Rechtsschutzversicherung Anwalts- und Gerichtskosten, Sachverständigenhonorare und andere Aufwendungen. Sie lässt sich als Berufsrechtsschutzversicherung personenbezogen – einzeln oder in Kombination mit einer Privathaftpflichtversicherung – oder als Firmenrechtsschutz für alle Mitarbeiter abschließen.

Cyberversicherung

Selbst Kleinunternehmer werden immer häufiger zum Ziel von Hackerangriffen, Virenverseuchung, Phishing, Passwortdiebstahl und anderen Cyberattacken. Die kriminellen Machenschaften können beim Selbständigen und auch bei Kunden eine Menge Schaden anrichten. Eine Cyberversicherung übernimmt die Kosten für Eigenschäden und die Ansprüche Geschädigter. Je nachdem, wie digital Ihre Selbständigkeit aufgestellt ist, sollte ein Abschluss in Betracht gezogen werden.

Weitere Versicherungen für die Selbstständigkeit

Eine Selbstständigkeit bringt viel Freiheit, aber auch Verantwortung mit sich. Entsprechend der Bandbreite möglicher Risiken, bietet der Versicherungsmarkt zahlreiche Produkte. Welcher Schutz letzten Endes passt, hängt von vielen Faktoren ab – auch die Unternehmensgröße oder ob Sie Mitarbeiterverantwortung haben, spielt bei der Auswahl des richtigen Versicherungsmixes eine Rolle.

Folgende Versicherungen könnten noch interessant sein:

Betriebsunterbrechungsversicherung: Sie kommt für Gewinnausfall, Miete, Sozialabgaben und Gehälter auf, wenn etwa ein Feuer, Sturm, Wasserschaden, Einbruch oder Raub die Betriebsstätte so beeinträchtigt hat, dass sie nicht mehr nutzbar ist.

Betriebskostenversicherung: Bei Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall oder eine Krankheit trägt sie bei Selbständigen für einen bestimmten Zeitraum die laufenden Betriebskosten.

Einbruch- und Diebstahlversicherung: Entsprechende Sachpolicen lassen sich für diverses Firmeninventar abschließen, etwa als Elektronikversicherung oder Maschinenversicherung.

Geschäftsversicherung: Das gewerbliche Pendant zur Hausratversicherung deckt Schäden am Inventar ab, die durch Brand, Sturm, Leitungsbruch, Einbruch etc. verursacht werden. Eine Glasversicherung für hochwertige Verglasungen kann zusätzlich abgeschlossen werden.

Wohngebäudeversicherung: Sie empfiehlt sich für Selbständige und Freiberufler, die eine eigene Immobilie besitzen.

Kfz-Versicherungen: Eine Haftpflicht ist vorgeschrieben, Kasko oft sinnvoll. Gewerblich Selbständige profitieren bei der Kfz-Versicherung von Flottenmodellen, die günstigere Tarife bieten.

Kreditversicherung: Schützt vor Zahlungsausfällen der Kundschaft.

Versicherungen für Selbstständige – sinnvoll zusammenstellen

Um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz zu haben, legen Sie als Selbständiger oder Freiberufler am besten zunächst den Grundstock. Dieser sollte auf jeden Fall eine Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, private Altersvorsorge, Rentenversicherung für Selbständige, Berufs- bzw. Betriebshaftpflicht oder Vermögensschaden-Haftpflicht, Betriebsunterbrechungsversicherung und Geschäftsversicherung umfassen.

Freiberufler können ggf. auf die letzten beiden verzichten. Je nach individueller Situation sind als Ergänzung Sachversicherungen als Inventarschutz, eine Unfallversicherung, eine Rechtsschutzversicherung, eine Cyberversicherung und eine Risikolebensversicherung zur Versorgung der Hinterbliebenen empfehlenswert.

Quelle: Katja Lech, Online-Marketing-Managerin


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