TÜV ist abgelaufen und ich habe einen Unfall - zahlt die Versicherung?

 Die gute Nachricht: Ist der TÜV abgelaufen, passiert erst einmal gar nichts. Es handelt sich formal um eine Ordnungswidrigkeit. Sie bekommen aber weder ein amtliches Aufforderungsschreiben noch zahlen Sie bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld. Eine Strafe für den abgelaufenen TÜV kommt erst nach zwei Monaten auf Sie zu. Dann bittet Sie die Polizei zur Kasse und bei erheblichem Verzug gibt es gemäß Bußgeldkatalog auch einen Punkt.

Diese Strafen drohen, wenn der TÜV überzogen wurde:

2 bis 4 Monate: 15 Euro
4 bis 8 Monate: 25 Euro
mehr als 8 Monate: 60 Euro und 1 Punkt

Neben dem Bußgeld kommen ab zwei Monaten überzogenem TÜV höhere Kosten bei der Hauptuntersuchung auf Sie zu. Es wird eine Ergänzungsuntersuchung Ihres Fahrzeugs fällig, bei dem die Prüfer es genauer unter die Lupe nehmen. Dadurch steigen die Gebühren um etwa 20 Prozent.

Die Prüfstellen selbst melden Sie übrigens nicht den Behörden, wenn Sie mit abgelaufenem TÜV zum Fahrzeugcheck kommen. Also keine Angst vor Strafe, wenn der TÜV abgelaufen ist und Sie das Fahrzeug ein paar Wochen verspätet vorführen.


Zahlt die Versicherung, wenn der TÜV abgelaufen ist?

Für die Frage, ob die Versicherung zahlt, wenn der TÜV abgelaufen ist, gilt: Ohne Unfall hat ein überzogener TÜV keinerlei Auswirkungen auf Ihre Kfz-Versicherung. Haben Sie hingegen einen Unfall, kann es ungemütlich werden. Denn wenn der Versicherer durch ein Gutachten nachweisen kann, dass technische Mängel an Ihrem Fahrzeug den Unfall (mit)verursacht haben, die bei einer HU aufgefallen wären, müssen Sie einen Teil der Unfallkosten selbst tragen.


Unabhängig davon, sollten Sie nichts riskieren und Ihr Auto, Motorrad oder den Anhänger immer technisch in Schuss halten. Denn bei groben, offenkundigen Sicherheitsmängeln liegt Fahrlässigkeit vor und die Versicherung kann Sie bei einem Unfall in Regress nehmen, d.h. Zahlungen zurückfordern. Außerdem trägt die Instandhaltung zu Ihrer eigenen und zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer bei.

TÜV überzogen: Das gilt, wenn Sie nicht fahren

Droht eine Strafe, wenn der TÜV abgelaufen ist, Sie Ihr Auto oder Motorrad aber keinen Millimeter bewegen? Handelt es sich um ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen, müssen Sie die HU im ersten Monat erledigen, in dem es wieder in Betrieb ist. Der TÜV darf also kurz ohne Strafe überzogen werden.

Bei regulären Kennzeichen gilt: Solange das fahrtüchtige Kfz nicht abgemeldet ist, läuft die HU-Frist weiter. Ob es nur herumsteht oder nicht, spielt keine Rolle. Führen Sie das Fahrzeug nicht beim TÜV vor, drohen dieselben Strafen wie bei Autos, die gefahren werden. Die Bußgelder werden auch fällig, wenn Sie das Kfz ohne TÜV abmelden. Beim Ab-, An- oder Ummelden ist ein HU-Untersuchungsbericht vorzulegen. Sie dürfen ohne TÜV zur Untersuchungsstelle fahren – aber nur dorthin und ohne Umwege.

TÜV-Termin verpasst – alle Infos

Haben Sie die HU verschwitzt, sollten Sie baldmöglichst einen Termin bei einer Prüfstelle oder in einer zertifizierten Werkstatt vereinbaren. Letzteres hat den Vorteil, dass die Mechaniker Mängel vor dem TÜV-Termin beheben und die Prüfer den Check vor Ort vornehmen. Sie sparen sich also einen zweiten Termin und zusätzliche Fahrten zu TÜV, DEKRA, GTU & Co.

Zur Untersuchung sollten Sie alle erforderlichen Papiere mitnehmen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemaliger Fahrzeugschein)
  • bei abgemeldeten Fahrzeugen Teil 2 (ehemaliger Fahrzeugbrief)
  • sind Anbauteile vorhanden, etwa besondere Räder oder Tieferlegungsfedern, die entsprechenden Änderungsbescheinigungen und Prüfzeugnisse


Haben Sie die begehrte Plakette erhalten, ist die nächste HU drei bzw. zwei Jahre später fällig. Dabei gilt das Datum der Prüfung und nicht das des ursprünglichen, überzogenen TÜV-Termins. Eine Rückdatierung erfolgt nicht.

Beim TÜV durchgefallen – das sind die Konsequenzen

Durchgefallen ist nicht gleich durchgefallen: Es gibt verschiedene Abstufungen. Hat die HU geringe Mängel am Fahrzeug ergeben, müssen Sie diese zwar beseitigen, aber Sie erhalten in der Regel trotzdem die Plakette.

Bei erheblichen Mängeln gibt es die TÜV-Plakette erst nach einer erfolgreichen Nachprüfung. Sie müssen innerhalb eines Monats alles reparieren lassen und das Fahrzeug erneut vorführen.

Wurden gefährliche Mängel festgestellt, gilt dasselbe. Außer zur Werkstatt und zur TÜV-Untersuchung sollten Sie das Fahrzeug dann nicht mehr fahren. Aus diesem Gebot wird ein Verbot, wenn die Prüfer das Kfz als nicht mehr verkehrssicher einstufen. Auch zur Werkstatt müssen Sie es in diesem Fall abschleppen lassen.

TÜV im Ausland machen – geht das?

Halten Sie sich mit dem Fahrzeug im Ausland auf und der TÜV ist abgelaufen, können Sie die HU leider nicht vor Ort machen lassen. Das geht weder in der EU noch im nichteuropäischen Ausland.

Sobald Sie wieder zu Hause sind, müssen Sie bei der Prüfstelle vorfahren. Am besten vereinbaren Sie einen Termin und führen die schriftliche Bestätigung mit – so haben Sie bei einer Verkehrskontrolle einen Nachweis, dass Sie auf dem Weg zur Untersuchung sind.

TÜV abgelaufen: Strafe vermeiden und sicher fahren

Ist der TÜV abgelaufen und Ihnen der Termin für den TÜV einmal durchgerutscht, ist das nur menschlich und kein großes Problem. Holen Sie den Check-up einfach schnellstmöglich nach. Insbesondere bei älteren Fahrzeugen sollten Sie nicht zu lange warten. Abgesehen von den fälligen Bußgeldern und höheren Kosten für verschärfte Prüfungen gefährden Sie sich und andere, wenn technische Mängel unerkannt bleiben.

Unser Tipp: Regelmäßige Inspektionen in der Fachwerkstatt halten das Fahrzeug verkehrssicher – und steigern übrigens auch den Wiederverkaufswert.

Quelle: Cornelia Scheffler; Online-Redakteurin bei der BavariaDirekt

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