TÜV ist abgelaufen und ich habe einen Unfall - zahlt die Versicherung?
Die gute Nachricht: Ist der TÜV abgelaufen, passiert erst einmal gar nichts. Es handelt sich formal um eine Ordnungswidrigkeit. Sie bekommen aber weder ein amtliches Aufforderungsschreiben noch zahlen Sie bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld. Eine Strafe für den abgelaufenen TÜV kommt erst nach zwei Monaten auf Sie zu. Dann bittet Sie die Polizei zur Kasse und bei erheblichem Verzug gibt es gemäß Bußgeldkatalog auch einen Punkt.
Diese Strafen drohen, wenn der TÜV überzogen wurde:
2 bis 4 Monate: 15 Euro
4 bis 8 Monate: 25 Euro
mehr als 8 Monate: 60 Euro und 1 Punkt
Neben dem Bußgeld kommen ab zwei Monaten überzogenem TÜV höhere Kosten bei der Hauptuntersuchung auf Sie zu. Es wird eine Ergänzungsuntersuchung Ihres Fahrzeugs fällig, bei dem die Prüfer es genauer unter die Lupe nehmen. Dadurch steigen die Gebühren um etwa 20 Prozent.
Die Prüfstellen selbst melden Sie übrigens nicht den Behörden, wenn Sie mit abgelaufenem TÜV zum Fahrzeugcheck kommen. Also keine Angst vor Strafe, wenn der TÜV abgelaufen ist und Sie das Fahrzeug ein paar Wochen verspätet vorführen.
Zahlt die Versicherung, wenn der TÜV abgelaufen ist?
Für die Frage, ob die Versicherung zahlt, wenn der TÜV abgelaufen ist, gilt: Ohne Unfall hat ein überzogener TÜV keinerlei Auswirkungen auf Ihre Kfz-Versicherung. Haben Sie hingegen einen Unfall, kann es ungemütlich werden. Denn wenn der Versicherer durch ein Gutachten nachweisen kann, dass technische Mängel an Ihrem Fahrzeug den Unfall (mit)verursacht haben, die bei einer HU aufgefallen wären, müssen Sie einen Teil der Unfallkosten selbst tragen.
Unabhängig davon, sollten Sie nichts riskieren und Ihr Auto, Motorrad oder den Anhänger immer technisch in Schuss halten. Denn bei groben, offenkundigen Sicherheitsmängeln liegt Fahrlässigkeit vor und die Versicherung kann Sie bei einem Unfall in Regress nehmen, d.h. Zahlungen zurückfordern. Außerdem trägt die Instandhaltung zu Ihrer eigenen und zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer bei.
Quelle: Cornelia Scheffler; Online-Redakteurin bei der BavariaDirekt
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