Kurzzeitvermietung oder: Eine böse Überraschung nach dem Urlaub
Hintergrund:
Es gibt eigentlich nichts schöneres als sich einige Wochen im Urlaub verwöhnen und durch die kurzzeitige Vermietung der eigenen Wohnung noch ein wenig Reisekapital zu bekommen.
Doch was passiert, wenn Mieter mehr Schaden anrichtet? Was ist versichert? Wer haftet?
Eine böse Überraschung nach dem Urlaub
Hanna B. lebt in einer schönen Eigentumswohnung im Zentrum von München. Als sie von ihrer Schwester, die in Australien lebt, eine Hochzeitseinladung erhält, schmiedet sie einen Plan. Sie möchte sich für diese Gelegenheit einige Wochen frei nehmen, nicht nur die Hochzeit besuchen, sondern auch Australien erkunden.
Da kommt ihr die Idee, ihre Wohnung für diese Zeit zu vermieten, um so die Reisekasse etwas aufzubessern.
Passend zur Oktoberfest-Zeit ist die Nachfrage nach Wohnungen besonders hoch. Also stellt Hanna B. ihre Wohnung im Internet zur Kurzzeitvermietung ein und schon wenige Stunden später findet sie einen Mietinteressenten. Der Mietvertrag ist schnell abgeschlossen.
Hanna B. verbringt ein paar schöne Wochen in Australien. Doch wieder zuhause angekommen, erwartet Hanna B. eine unangenehme Überraschung.
Die Wohnung ist kaum wieder zu erkennen. Der Mieter hat alles dreckig hinterlassen und die Möbel beschädigt. Hanna B. ist schockiert, denn sie schätzt die Kosten zur Behebung der Verunreinigungen und Schäden auf mehrere Tausend Euro.
Sofort schreibt sie dem Mieter und fordert diesen auf, für die Schäden aufzukommen. Doch eine Reaktion des Mieters bleibt aus. Hanna B. ist sauer und möchte das nicht auf sich sitzen lassen.
Sie entschließt sich, bei ihrer Rechtsschutzversicherung KS/AUXILIA anzurufen. Sie erkundigt sich, ob sie mit dem JURPRIVAT auch in diesem Fall abgesichert ist. Natürlich ist ihr als Laiin nicht klar, dass sie für die Vermietung von Objekten normalerweise einen Extrabaustein benötigt.
Doch die Expertin der KS/AUXILIA hat eine erfreuliche Information für sie. Mit dem JURPRIVAT sind auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen des Erstwohnsitzes abgedeckt. Hanna B. wird auch gleich ein erfahrener Rechtsanwalt empfohlen.
Nachdem der Mieter weiterhin keine Reaktion zeigt, macht der Anwalt die Forderungen vor Gericht geltend. Um die genaue Schadenshöhe ermitteln zu können, wird ein Gutachter vom Gericht beauftragt. Der Schaden beläuft sich auf knapp 3.000,-€. Hinzu kommen noch etwa 2.000,- € für das Gutachten selbst, die Gerichts- sowie Anwaltskosten.
Doch durch den Kostenschutz über ihre Versicherung hat Hanna B. nur eine Selbstbeteiligung zu tragen. Das Gericht entscheidet außerdem zu ihren Gunsten, sodass sie auch den angerichteten Schaden in der Wohnung erstattet bekommt.
Hanna B. ist erleichtert und dankbar für den starken Partner KS/AUXILIA an ihrer Seite.
Wissenswertes
Die Kurzzeitvermietung des Erstwohnsitzes ist ein Element des Privat-Rechtsschutzes, wenn auch der Baustein Wohnen im Versicherungsschutz eingeschlossen ist. Beispielsweise decken also unsere Top-Produkte JURPRIVAT oder JURSENIOR dieses Risiko automatisch ab. Der Zeitraum der Vermietung ist auf maximal 8 Wochen im Jahr begrenzt.
Weitere – vielleicht nicht bekannte - Highlights unseres Top-Produkts JURPRIVAT:
- Mitversichert ist Couchsurfing
- Mitversichert ist die Vermietung von bis zu drei Zimmern in der Hauptwohnung des Versicherungsnehmers (Erstwohnsitz)
- Nutzung neuer Mobilitätskonzepte wie Car-Sharing, Pedelecs, E-Scooter ist versichert
- Erstberatung bei Unterhaltsverpflichtung
- Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz beispielsweise bei Erbstreitigkeiten
- Viele hilfreiche PremiumService-Leistungen wie Bußgeld-Check, Cyber-Mobbing-Hilfe etc.
Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, sprechen Sie mich an, ich berate Sie gerne!
Am einfachsten können Sie uns unter info@bk-kluge.de kontaktieren - wir freuen uns auf Sie!
P.S.: Auch wir bieten einen weiteren Premiumservice an - dieser schließt sogar Facharzttermine ein ;-)
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