Ich liebe meine Sammlung - ist die aber über die Hausrat ausreichend versichert?

Es wundert niemanden so wirklich: 

Briefmarkensammler sterben aus. Kinder und Jugendliche, die die nächste Generation bilden, haben eher Bezug zu Smartphones denn zum guten alten Postwertzeichen. Der private Brief ist in unseren digitalen Zeiten oft nicht mehr präsent, Post kommt meist aus der Frankiermaschine. Den Telefonkartensammlern geht es da nicht besser…

Doch aufgemerkt! Die Sammelleidenschaft der Deutschen ist nach wie vor vorhanden, geht aber mit der Zeit und bleibt vor allem auch in Krisenzeiten ungebrochen. Gesammelt werden eben andere Dinge, vor allem Gegenstände mit hoher emotionaler Verbundenheit: Comics, Schallplatten, Actionfiguren. Auch soll es (meist männliche) Personen geben, die sich über die Jahre eine Whisky-Sammlung aufgebaut haben, während das andere Geschlecht eher kostenspieligeren Taschen oder Schuhen zugetan sein dürfte. Wie es auch sei, Fakt ist: Gibt es eine Sammlergemeinde, gibt es auch einen Marktwert – und dann kommen rasch mehr als 650 Euro pro Quadratmeter zusammen.

Ist eine Sammlung überhaupt Hausrat?

In vielen Fällen kann die Sammlung – zumindest aus Sicht der Versicherer – als ganz normaler Hausrat betrachtet werden. Obwohl die Sammlerstücke wertvoll sein können, sehen die Bedingungen der verschiedenen Hausratversicherer nur bestimmte Gegenstände, die in einer Definition in den Bedingungen aufgeführt werden, als Wertsachen an. 

In einem unserer Deckungskonzept mit Versicherer 1 heißt es z. B.:

[…] Versicherte Wertsachen (siehe Abschnitt A § 6 Nr. 2 b) sind

aa) Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte);

bb) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;

cc) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin;

dd) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände genannte Sachen aus Silber;

als Kunstgegenstände gelten ausschließlich Ölgemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken.

ee) Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken […]

Bei unseren anderen Deckungskonzepten mit Versicherer 2-6 findet sich eine sinngleiche Regelung im Bedingungswerk. Somit fallen Sammlungen (außer Münzen und Briefmarken) auch hier unter den Überbegriff der „normalen“ Hausratgegenstände, für die die reguläre Entschädigungsgrenze gilt, nicht unter den Begriff „Wertsachen“. 

Der Wert

Kommt die Sammlung z. B. durch einen Einbruchdiebstahl abhanden, erstattet die Hausratversicherung den Wiederbeschaffungswert (= gemeiner Wert oder auch Sammlerwert) – auch wenn dieser über dem Neuwert liegt, wovon man bei Sammlerstücken ausgehen darf. Für nahezu alles, wofür es einen Sammlermarkt gibt, kann auch ein aktueller Wert bestimmt werden. Sei es durch Auktionsergebnisse, Preiskataloge oder Expertisen von Spezialisten. Der Wert der Sammlung sollte also bei der Bestimmung der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Die Faustformel der 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche sieht keine Sammlung im Haushalt vor – man könnte sie also theoretisch dazu addieren. Da der Wert einer Sammlung über die Jahre aber steigen kann und die Sammlung sicherlich stetig erweitert wird, sollte der Wert der Sammlung regelmäßig überprüft und die Versicherungssumme der Hausratversicherung ggf. angepasst werden.

Der Nachweis

Im Schadenfall ist der Kunde in der Nachweispflicht und muss belegen, dass er die verschiedenen Stücke seiner Sammlung auch wirklich besessen hat. Hier empfiehlt es sich, eine saubere Dokumentation in Form eines Verzeichnisses anzulegen und die wertvollsten Stücke auch zu fotografieren. Beides sollte in der Kundenakte verwahrt sein, damit es dem Versicherer im Schadenfall vorgelegt werden kann. Auch Verzeichnis und Bilder sollten im Zuge der Summenüberprüfung immer wieder erneuert werden.

Genügt eine Hausratversicherung?

Das ist gar keine so einfache Frage. Eine Hausratversicherung im Allgemeinen und unsere Deckungskonzepte im Speziellen stellen bereits einen sehr umfangreichen Schutz dar. Viele Schadensursachen und -ereignisse sind so bereits abgesichert.

Betrachtet man den Umfang spezieller Versicherungen, stolpert man über vieles, was bereits in einer guten Hausratversicherung abgesichert ist. Bei besonders wertvollen Sammlungen oder besonderem Einsatz (z. B. beim Verleih an Museen) kann solch spezieller Schutz sinnvoll sein, zwingend nötig scheint er für den Großteil der Sammler in Deutschland jedoch nicht zu sein.


Möchten Sie Einzelheiten? Gerne informieren wir Sie in einem persönlichem Gespräch. Am einfachsten können Sie uns unter info@bk-kluge.de kontaktieren - wir freuen uns auf Sie!


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