WÄRMEPUMPENPROTECT: sofortiger Reparaturbeginn im Schadenfall

 Ist die Heizungsanlage von einem Schaden betroffen, gilt: schnell handeln! Denn Kunden möchten möglichst bald wieder im Warmen sitzen – und warmes Wasser nutzen können. So auch im Falle eines Versicherungsschadens bei einer Wärmepumpe. Kein Problem mit der VHV!


Beispiel: Überspannungsschaden

Die Wärmepumpe des Versicherungsnehmers funktioniert plötzlich nicht mehr – doch die Ursache ist nicht sofort zu erkennen. Um schnell den Fehler identifizieren und beheben zu können, kontaktiert der Versicherungsnehmer seinen Fachbetrieb des Vertrauens. Bei der Untersuchung der Wärmepumpe stellt der Experte fest, dass es sich um einen Überspannungsschaden handelt. Das benötigte Ersatzteil ist beim Großhändler vorrätig und kann noch am selben Tag per Expressfracht ausgeliefert werden. Er könnte dann sofort mit der Reparatur beginnen, doch in vielen Fällen muss der Versicherungsnehmer erst den Versicherer informieren und ggf. auf dessen Rückmeldung warten, bevor der Installateur aktiv werden kann.


Direkt loslegen mit VHV WÄRMEPUMPENPROTECT

Mit unserer Stand-alone-Wärmepumpenversicherung mit Allgefahrendeckung kann der Versicherungsnehmer direkt mit der Reparatur beginnen, ohne uns vorab zu informieren. Nicht nur die zusätzlichen Kosten für die Expressfracht werden von der VHV übernommen, sondern auch ggf. anfallende Mehrkosten durch tarifliche Zuschläge für Überstunden. Erforderlich ist nur, dass die voraussichtlichen Reparaturkosten die maximale Summe von 2.500 Euro nicht übersteigen. Erst im Nachgang der Reparaturmaßnahme muss der Versicherer kontaktiert werden. So profitieren Kunden von einer schnellen Schadenbehebung ohne aufwendige Prozesse

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