Italien: Nur noch mit Haftpflichtnachweis auf die Skipiste!
Die italienischen Behörden fordern Haftpflichtschutz, der
für Personenschäden aufkommt, die man beim Skifahren Dritten zufügt. Wer ohne
Schutz auf die Piste geht, dem drohen Bußgelder zwischen 100 und 150 Euro.
Im Grunde kein Problem für die Privathaftpflicht. Der
Geltungsbereich deckt auch Italien, und Skifahren im Urlaub ist eine
mitversicherte Tätigkeit. Schutz? Haken dran!
Die Nachweispflicht
Bleibt das Problem, wie man den vorhandenen Schutz auch
nachweisen kann, wenn man kontrolliert wird. Da im Wintervergnügen niemand
ständig seine Police mit sich führen wird, braucht es eine offizielle
Bestätigung des Versicherers.
Nach den ersten Rückmeldungen der von uns angefragten
Haftpflichtversicherer ist die Erstellung eines entsprechenden Nachweises auf
Anforderung nicht die große Hürde. Wer sich rechtzeitig kümmert, wird diesen
erhalten.
Allerdings spiegeln die meisten uns vorliegenden Antworten
wider, dass die Versicherer überwiegend ein Problem damit haben, diesen
Nachweis auch auf italienisch zu erstellen. Lediglich die Alte Leipziger teilte
uns bis heute mit, auch auf Italienisch zu bestätigen.
Nur auf Deutsch bestätigen z. B. VHV und die
Haftpflichtkasse. Auch auf Englisch zu bestätigen teilten uns die Gothaer und
die AIG mit.
Der GDV teilte uns mit, dass man derzeit noch an einer
unverbindlichen Vorlage arbeite und von einer Veröffentlichung im Februar
ausgehe. Es ist eben noch eine recht frische Problemstellung.
Wird der Nachweis gebraucht, dann um einem italienischen
Behördenvertreter den Schutz nachzuweisen. Auch wenn man dies in einem
Urlaubsgebiet tut, sollte man nicht davon ausgehen, dass die Person, mit der
man gerade spricht, auch deutsch verstehen oder lesen kann. Wie gesagt, man hat
es mit einer Behörde zu tun und nicht mit einem Hotelier oder ähnlichem.
Auch in einer deutschen Behörde würde man eine Übersetzung
eines offiziellen Dokuments erwarten. Selbst Versicherer erwarten dies, wenn z.
B. in der Kfz-Versicherung Schadenfreiheitsrabatte aus dem Ausland angerechnet
werden sollen.
Bis es erste Erfahrungen gibt, raten wir daher, zu einer
rein auf Deutsch verfassten Bestätigung auch eine beglaubigte Übersetzung
anfertigen zu lassen.
Die Notlösung
Möchten Sie das alles nicht oder reicht die Zeit bis zur
Abfahrt in den Urlaub einfach nicht mehr aus, bleibt wohl nur die Notlösung.
Zusammen mit dem Skipass wurde wohl die Möglichkeit geschaffen, auch
Tagespolicen abzuschließen. Wie hier die Kosten liegen und ob Kinder eigene
Tagespolicen benötigen, konnten wir leider noch nicht in Erfahrung bringen.
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