(K)ein unbeschwerter Skiausflug

Die vierte Kerze am Adventskranz ist angezündet, in den Alpen liegt bereits Schnee und im Radio ertönt Weihnachtsmusik. Die Vorfreude auf ein paar entspannte Tage zum Jahresende steigt. Für einige Menschen ist es traditionell auch der Start in die Wintersport-Saison – auch wenn es dieses Jahr aufgrund Corona nur sehr eingeschränkt möglich sein wird.

In unserem Rechtsschutz-Fall des Monats für Dezember greifen wir das Schadenereignis unseres RS-Kunden Stefan B. auf. Dieser wird beim Skifahren schwer verletzt. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bietet ein „großzügiges“ Schmerzensgeld an. Sie fordert jedoch gleichzeitig einen Verzicht für eventuelle Zukunftsschäden. Wird Stefan B. dieses Angebot annehmen?


Stefan B. will für einen Tag alle Sorgen vergessen und Skifahren gehen. Auf der Skipiste wartet ein herrlicher Tag bei Sonnenschein auf ihn. Nach ein paar Stunden des "Wedelns", möchte Stefan B. eine Pause einlegen. Kurz vor der Skihütte werden Stefan B. plötzlich durch einen so starken Stoß, die Skier unter dem Boden weggezogen und er wird durch die Luft gewirbelt. Der anschließende Aufprall auf dem eisigen Schnee nimmt ihm den Atem. Er versucht aufzustehen, doch es klappt nicht. Andere Skifahrer eilen herbei, darunter auch der Verursacher des Sturzes. Der Verursacher entschuldigt sich sofort mehrfach und sagt , er hätte Stefan B. zu spät gesehen. Stefan B. wird mit dem Rettungshubschrauber ins Unfallkrankenhaus geflogen. Dort werden schwere Knie- und Rückenverletzungen diagnostiziert. Stefan B. ist mehrere Wochen arbeitsunfähig.


Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zeigt sich anfangs vermeintlich großzügig. Sie ist bereit, Stefan B. 20.000,- € Schmerzensgeld zu zahlen. Das Angebot umfasst zusätzlich auch die Schadensübernahme für die kaputte und zerrissene Skiausrüstung, für eine Haushaltshilfe und den Verdienstausfall. Diese unproblematische Regulierung wird von dem Verzicht weiterer Ansprüche von Stefan B. abhängig gemacht.


Stefan B. ist sehr erfreut über die unproblematische Handhabung. Er hat jedoch Bedenken, die Verzichtserklärung zu unterschreiben. Daher sucht er Rat bei seiner Rechtsschutzversicherung, der KS/AUXILIA. Die Experten der KS/AUXILIA raten Stefan B. dazu, vorerst nichts zu unterschreiben und einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen.


Dieser Empfehlung geht Stefan B. nach. Sein Anwalt kommt zu dem Ergebnis, dass ein Schmerzensgeld von 50.000,- € angemessen wäre. Auf keinen Fall soll Stefan B. einen Verzicht auf eventuelle Zukunftsschäden unterschreiben. Vielmehr müsste festgestellt werden, dass die Haftpflichtversicherung auch dafür aufkomme. Dies legt der Anwalt der Haftpflichtversicherung dar. Diese jedoch erwidert, den Sachverhalt nochmals geprüft zu haben und erachtet nur noch 10.000,- € Schmerzensgeld für angemessen. Ein titelersetzendes Anerkenntnis für eventuelle Zukunftsschäden wird nicht abgegeben.


Daraufhin erhebt der Anwalt von Stefan B. Klage auf Zahlung von 50.000,- € Schmerzensgeld sowie der Feststellung bezüglich eventueller zukünftiger Schäden. Der Anwalt legt die Ansprüche seines Mandanten Stefan B. genau dar, die Gegenseite versucht das penibel zu widerlegen. Vom Gericht wird ein Gutachter hinzugezogen. Nach Erstellung des Gutachtens zweifelt die Haftpflichtversicherung weiterhin einzelne Punkte an, so dass der Gutachter als Zeuge vor Gericht zur genaueren Ausführung befragt wird.


Trotz ein paar Unklarheiten hält der Gutachter Zukunftsschäden für möglich. Somit schlägt der Richter einen Vergleich vor. Die Haftpflichtversicherung zahlt 30.000,- € Schmerzensgeld und das Feststellungsbegehren des Klägers bezüglich eventueller Zukunftsschäden wird in den Vergleich mit aufgenommen.


Die Gesamtkosten des Rechtsstreits belaufen sich auf über 18.000,- €. Stefan B. muss ca. 3.000,- € bezahlen. Diese Kosten übernimmt die KS/AUXILIA für ihn.


Hintergrund

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