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Notvertretungsrecht für Ehegatten - trotzdem noch eine Vorsorgevollmacht?

Mit dem Beschluss vom 05.03.2021 wurden Ehegatten untereinander automatisch und befristet zu Vertretern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge bestimmt, wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewußtlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht selbst besorgen kann. Dies beinhaltet auch die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht. Alle nicht mit der Gesundheit in Zusammenhang stehenden Handlungen, beispielsweise Vermögens- und Versicherungsangelegenheiten werden aber nicht von dieser Regelung erfasst. Ausgeschlossen sind zudem beispielsweise auch die weit verbreiteten wechselseitigen Bevollmächtigungen zwischen Kindern und deren Eltern sowie zwischen verwitweten oder alleinstehenden Personen mit sonstigen Angehörigen. Schwere Krankheit, Unfall, Demenz im Alter – der Ernstfall kann jeden treffen. Wer seine Angelegenheiten dann nicht mehr selbst regeln kann, wird ohne Vorsorgevollmacht unter Betreuung gestellt. Daran ändert im Ergebnis auch das neue No