Farbwechsel: Die grüne Karte wird weiß

pünktlich zur Urlaubszeit möchten wir Sie daran erinnern, dass für Fahrten ins Ausland unter Umständen eine Grüne Karte notwendig sein kann.

Seit über einem halben Jahrhundert begleitet uns die Grüne Karte als offizieller KFZ-Versicherungsnachweis im Ausland. Gültig war sie bisher nur auf grünem Papier – doch das ändert sich jetzt.

Zum 01. Juli 2020 muss die Grüne Karte nicht mehr auf grünem Papier gedruckt werden. In einer Übergangszeit bis Ende 2020 gilt jedoch: Versicherungen können die Karte wahlweise auf grünem oder auf weißem Papier ausstellen. Ab dem neuen Jahr wird das weiße Papier dann zur Pflicht.

 Sollte Ihre Grüne Karte abgelaufen sein, erhalten Sie selbstverständlich bei uns eine neue Ausfertigung.


Wozu gibt es die Grüne Karte?

„Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ – so lautet der Name der Grünen Karte offiziell. Aktuell gilt sie in 48 Ländern als Nachweis für einen KFZ-Versicherungsschutz. In einigen dieser Länder ist die Grüne Karte Pflicht und muss sogar bei der Einreise mit dem Kfz vorgelegt werden. Aber auch in den Ländern, in denen sie nicht verpflichtend mitgeführt werden muss, kann sie bei einem Unfall sehr hilfreich sein. Denn: Auf ihr findet die Polizei schnell alle wichtigen Informationen über die KFZ-Versicherung und den Fahrzeughalter. Wir empfehlen: In den Auslandsurlaub mit dem eigenen Fahrzeug sollte die Karte immer mitkommen.

 

freiwilliges Mitführen der Grünen Karte:

In diesen Staaten gilt das Kennzeichenabkommen. Somit ist bereits das amtliche Kennzeichen ausreichender Nachweis für einen Versicherungsschutz. Trotzdem empfehlen wir, eine gültige IVK mitzuführen. 

  • Alle EU-Staaten
  • Island
  • Norwegen
  • Liechtenstein
  • Kroatien
  • Andorra
  • Monaco
  • San Marino
  • Serbien
  • Schweiz

 hier muss die Grüne Karte verpflichtend mitgeführt werden:

Es gibt Staaten, in denen muss die Grüne Karte bei Einreise mitgeführt werden. Dazu zählen folgende Länder:

  • Albanien
  • Aserbaidschan
  • Bosnien-Herzegowina
  • Iran
  • Israel
  • Marokko
  • Mazedonien
  • Moldawien
  • Montenegro
  • Russland
  • Tunesien
  • Türkei
  • Ukraine
  • Weißrussland

Für einige Länder des Grüne-Karte-Systems, zum Beispiel Russland oder die Türkei, kommt es auf den individuellen Versicherungsvertrag an. Ist ein Länderkürzel auf der IVK durchgestrichen, gilt der Schutz der Kfz-Versicherung in diesem Land nicht. In diesen Fällen sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Eventuell muss vor dem Grenzübertritt eine sogenannte Grenzversicherung in dem betreffenden Land abgeschlossen werden.

 

 

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