Was ist eigentlich ... die Best-Leistungs-Garantie

Immer öfter tauchen in den Leistungshighlights der Sach-Versicherer Begriffe wie „Best-Leistungsgarantie“, „Marktgarantie“ oder „Erweiterte Leistungsgarantie“ auf.

Erfinder war die Haftpflichtkasse Darmstadt mit ihrem Baustein „Erweiterte Vorsorge“

Die Best-Leistungs-Garantie besagt einfach ausgedrückt: “Gibt es im Schadenfall irgendeinen Versicherer in Deutschland, der diesen bezahlt hätte, so muss auch Ihr Versicherer leisten.”

Vielleicht ein Beispiel:

Ihre Privathaftpflichtversicherung sieht keine Mitversicherung beim Verlust privater Schlüssel vor. Nachdem Sie den Schlüssel zu Ihrer Mietwohnung verloren haben, verlangt ihr Vermieter 2.500€ für den Ersatz des Schlüssels und den Austausch der Schließanlage. Diesen Schaden müssten Sie eigentlich selbst tragen. Da Ihr Tarif aber eine Best-Leistungs-Garantie besitzt, muss nun nur ein Versicherer in Deutschland gefunden werden, welcher privater Schlüssel mitversichert.

Doch die Best-Leistungs-Garantie führt nun nicht dazu, dass automatisch alle Schäden versichert sind, die einem so passieren können.

Es gibt Grenzen:

Geleistet wird in der Regel nur, wenn ein deutscher Versicherer eine besondere Leistung anbietet. Deckungsinhalte ausländischer Versicherer sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss zielt vor allem auf amerikanische Tarife, da diese ein völlig anderes Rechtsverständnis haben.

Spezielle Wordings von Großmaklern: Zuweilen erfinden Großmakler Deckungseinschlüsse, welche mit eigentlichen Versicherungsleistungen nichts mehr zu tun haben. Aus diesem Grund greift die Best-Leistungs-Garantie nur bei allgemein zugänglichen Tarifen von Versicherern.

Berufliche oder gewerbliche Risiken: Die Best-Leistungs-Garantie ist bislang nur im privaten Versicherungsbereich verbreitet. Gewerbliche Risiken sind davon nicht umfasst. Das gilt auch für berufliche Einschlüsse in Privattarifen.

Gegen Mehrbeitrag versicherbare Bausteine: Kann ein Risiko bei Ihrem oder einem anderen Versicherer eingeschlossen werden, können Sie dieses nicht einfach über die Best-Leistungs-Garantie kostenlos erhalten.

All-Risk-Deckung: Die meisten Best-Leistungs-Garantien betreffen die klassischen Gefahren, z.B. Feuer, Einbruchdiebstahl. Leistungen aus Allgefahren-Tarifen werden in der Regel nicht übernommen.

 

Abgeschlossen werden kann die Best-Leistungs-Garantie aktuell bei etwa 10 Anbietern, weitere werden aber sicherlich in absehbarer Zeit nachziehen. Die meisten Tarife gibt es derzeit in der Privathaftpflichtversicherung, der Tierhalterhaftpflicht-, der Hausrat- und vereinzelt der Wohngebäudeversicherung.

Da die Best-Leistungs-Garantie noch sehr jung ist und die Versicherer kaum Schadenerfahrungen haben, warten viele Versicherer ab und beobachten die Konkurrenz.
Die Versicherer, die den Baustein haben, behalten sich vor diesen separat zu kündigen, sollten die Schadenzahlen völlig aus dem Ruder laufen.

 

 Möchten Sie Ihre Verträge auf dieses Leistungsmerkmal prüfen, sprechen Sie uns an!

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Grundrente und alles ist gut?

Neue Regelung zur Sozialversicherungspflicht für Familienunternehmen

Tierbetreuung - wer haftet?