Anni und ihr Mann Charly H. hatten schon am Jahresanfang für sich und die beiden Kinder in den Osterferien einen Städtetrip nach Rom gebucht. Wegen Corona wurde daraus leider nichts. Die Reise wurde abgesagt. Trotz mehrerer Nachfragen wurde das Geld lange nicht ausgezahlt. Der „Reiseveranstalter“ behauptete, es würde sich nicht um eine Pauschalreise handeln, sondern Flug und Hotel wären einzeln gebucht worden und man sei ja nur Reisevermittler, nicht Reiseveranstalter. Daher könne nicht der gesamte Reisepreis erstattet werden. Dann kam auch noch ein Anruf einer sehr freundlichen Dame, die einen Gutschein angeboten hat. Die ca. 3.000,- € brauchte die Familie aber dringend, schließlich befand sich Charly H. in Kurzarbeit. Einen Gutschein könnten sie also gar nicht annehmen, selbst wenn sie wollten. Da sie in dem Fall nicht weiterkamen, wendete sich Charly H. an die Online-Beratung seiner Rechtsschutzvers
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